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Organisation

Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten

Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten setzt sich – zusammen mit rund 80 Einrichtungen im Kanton Aargau – für die Unterstützung, Begleitung und Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen ein, damit diese möglichst selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können.

Unsere Themen

Wir sind zuständig für diese Themen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) ist verantwortlich für die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von bedarfsgerechten Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Betreuungsbedürfnissen. Als Grundlage dafür dienen die Betreuungsgesetzgebung und die kantonale Angebotsplanung. Die quantitative, qualitative und finanzielle Steuerung der Angebote wird durch Leistungsvereinbarungen mit anerkannten Einrichtungen sichergestellt.

Leitung und Team

Die Abteilung SHW besteht aus den drei Sektionen Aufsicht, Ressourcen und Entwicklung sowie dem Stab.

Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention ist, 'den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten'. Dafür brauchen sie Förderung, Begleitung und Unterstützung, wofür die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten im Kanton Aargau zuständig ist.

Peter Walther-Müller Leiter Abteilung SHW

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