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Siedlungsentwicklung, Ortsbild und Freiraum

Ortsbilder von nationaler und regionaler Bedeutung werden aktualisiert

Das Bundesamt für Kultur und die Abteilung Raum­entwicklung des Kantons Aargau aktualisieren seit Mai 2025 die Orts­bilder von nationaler und regionaler Bedeutung. Alle Inhalte werden künftig in einer inter­aktiven Karte im Geo­portal des Bundes und über die Online Karten des Kantons Aargau zugänglich sein.

Im Aargau wurden die Ortsbilder in den 1970er-Jahren erstmals erfasst. Seither gab es keine Überarbeitung. Entsprechend hoch ist der Aktuali­sierungs­bedarf, damit Kanton und Gemeinden wieder über aktuelle Planungs­grundlagen verfügen.

Zuständigkeiten

Die 61 Ortsbilder von nationaler Bedeutung im Kanton Aargau gehören zum Bundes­inventar der schützens­werten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS. Sie sind im kantonalen Richtplan in ihrer Einstufung fest­gesetzt. Zuständig für das ISOS und dessen Aktualisierung ist das Bundes­amt für Kultur. Die Abteilung Raum­entwicklung begleitet die Arbeiten des Bundes und ist Ansprech­partnerin für Gemeinden, regionale Planungs­verbände und Interessengruppen.

Die 136 Ortsbilder von regionaler Bedeutung sind ebenfalls im kantonalen Richtplan in ihrer Einstufung festgesetzt. Für deren Aktualisierung ist die Abteilung Raumentwicklung zuständig.

Zeitplan

Das Bundesamt für Kultur rechnet für die Revision des ISOS im Kanton Aargau mit einer Bearbeitung bis 2031. Die Bearbeitung erfolgt etappen­weise nach regionalen Planungs­verbänden. Parallel dazu wird die Abteilung Raum­entwicklung die Ortsbilder von regionaler Bedeutung aktualisieren.

Bundesamt für Kultur: Provisorischer Zeitplan für die ISOS-Revision
EtappeRegionaler PlanungsverbandVersand Aufnahmen an KantonAnhörung Kanton und Gemeinden Inkraftsetzung durch Bundesrat, Publikation
AG 1Brugg Regio, 1. TeilEnde 2025Frühling 2026Frühling 2027
AG 2Brugg Regio, 2. Teil (inkl. Stadt Brugg)Ende 2026Frühling 2027Frühling 2028
AG 3Brugg Regio, 3. Teil
Fricktal Regio, 1. Teil
Ende 2027Frühling 2028Frühling 2029
AG 4Baden Regio, 1. Teil
Fricktal Regio, 2. Teil
Suhrental
Zofingenregio
Zurzibiet Regio
Anfang 2029Frühling 2029Frühling 2030
AG 5aarau regio (inkl. Stadt Aarau)
Baden Regio, 2. Teil (inkl. Stadt Baden)
Lebensraum Lenzburg Seetal
Mutschellen-Reusstal-Kelleramt
Oberes Freiamt
Anfang 2030Frühling 2030Frühling 2031

Im Bundes­inventar der schützens­werten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS sind keine Gemeinden aus den regionalen Planungs­verbänden 'aargauSüd regio' und 'Unteres Bünztal' vertreten. Deshalb sind die beiden Planungsverbände im provisorischen Zeitplan des Bundesamts für Kultur nicht aufgeführt.

Stand des Zeitplans: November 2025; Änderungen vorbehalten.

Vorgehen

Im Rahmen der Aktualisierung führen Mitarbeitende des Bundesamtes für Kultur und der Abteilung Raum­entwicklung Recherchen und Orts­begehungen im gesamten Kantons­gebiet durch. Der Fokus liegt auf der baulichen Entwicklung der Orte seit der Erst­inventarisation in den 1970er-Jahren und dem heutigen Erscheinungs­bild. Bei der Analyse und Bewertung der Ortsbilder werden die Lage­qualitäten, räumliche und architektur­historische Qualitäten berücksichtigt.

Für jedes Ortsbild von nationaler oder regionaler Bedeutung wird eine Ortsbild­aufnahme erstellt. Dabei handelt es sich um ein Inventar­blatt mit Übersichts­plan, Beschreibungen und Fotos, das Angaben zur Bewertung und Informationen zu einzelnen Ortsbild­teilen und Erhaltungs­zielen enthält. Die Entwürfe der Ortsbild­aufnahmen werden den jeweiligen Gemeinden und regionalen Planungs­verbänden zur Stellung­nahme zugestellt.

Stand der Arbeiten

Die Übersichtskarte zeigt den Projektfortschritt der Ortsbild-Aktualisierung nach regionalen Planungsverbänden.
In Brugg Regio hat das Bundesamt für Kultur die Revision des ISOS gestartet.

Häufige Fragen

Warum gibt es eine Aktualisierung?

Die bestehenden Ortsbild­aufnahmen (Inventar­blätter) stammen aus den 1970er-Jahren. Sie bilden den baulichen Ist-Zustand in den Gemeinden nicht mehr ab, was die Anwendung erschwert. Eine Über­arbeitung der Grundlagen ist daher dringend notwendig. Im Rahmen der Aktualisierung wird die bauliche Entwicklung bis heute berück­sichtigt und in den Ortsbild­aufnahmen nach­geführt. Zudem werden die einzelnen Ortsbild­teile und Erhaltungs­ziele überprüft und unter Berück­sichtigung der heutigen Gegeben­heiten neu bewertet.

Was genau wird aktualisiert?

Überprüft und gegeben­falls aktualisiert wird einerseits die Einstufung der Ortsbilder, also ob ein Ortsbild von nationaler oder von regionaler Bedeutung ist. Andererseits erhalten alle Ortsbilder von nationaler oder regionaler Bedeutung eine neue Ortsbild­aufnahme (Inventarblatt).

Wann liegen die ersten Ergebnisse vor?

Die Bearbeitung erfolgt etappen­weise nach regionalen Planungs­verbänden.

Den Zeitplan für die Aktualisierung des ISOS bestimmt das Bundesamt für Kultur.

Für die Ortsbilder von regionaler Bedeutung werden die ersten Ergebnisse voraus­sichtlich Anfang 2027 veröffentlicht. Über den genauen zeitlichen Ablauf wird die Abteilung Raum­entwicklung frühzeitig informieren.

In welcher Form werden die Ergebnisse publiziert?

Das neue ISOS wird vom Bundesamt für Kultur digital erstellt und in einer inter­aktiven Karte erfasst.

Für die Aktualisierung der Ortsbilder von regionaler Bedeutung wird sich die Abteilung Raum­entwicklung am neuen ISOS orientieren und alle Inhalte über die Online Karten des Kantons Aargau veröffentlichen. Die Inhalte stehen auch zukünftig als PDF-Dokumente zur Verfügung.

Was bedeutet die Aktualisierung für Gemeinden?

Als Gemeinde mit einem Ortsbild von nationaler und/oder regionaler Bedeutung erhalten Sie mit den aktualisierten Ortsbild­aufnahmen (Inventar­blättern) eine neue Planungs­grundlage. Sie berück­sichtigen diese wie bisher im Rahmen der Nutzungs­planung und bei Bau- und Planungs­vorhaben. Die detaillierte Ortsbild­analyse liefert Ihnen wichtige Informationen zur Siedlungs­entwicklung und hält die Qualitäten eines Ortes und dessen Erhaltungs­ziele fest.

Über Orts­besichtigungen durch Mitarbeitende des Bundes oder des Kantons wird Sie die Abteilung Raum­entwicklung frühzeitig informieren.

Die Entwürfe der aktualisierten Ortsbild­aufnahmen erhalten Sie zur Stellung­nahme. Sie haben die Möglichkeit, sich auf fachlicher Ebene zu den Vorschlägen zu äussern. Wichtig ist, dass es sich bei der Stellung­nahme nicht um eine Interessen­abwägung handelt. Diese erfolgt erst in den nach­folgenden Planungs- und Bewilligungs­verfahren.

Was beinhaltet eine Stellungnahme?

In der schriftlichen Stellung­nahme können die Gemeinden zum Entwurf der aktualisierten Ortsbild­aufnahme (Inventar­blatt) Rück­meldungen geben und begründete Änderungs­vorschläge machen. Die Rück­meldungen können sich zum Beispiel auf die Einstufung und Bewertung des Ortsbildes beziehen, auf Beschreibungen und Daten einzelner Ortsbild­teile oder auf die einzelnen Ortsbild­perimeter und deren Erhaltungs­ziele. Alle Stellung­nahmen werden sorg­fältig geprüft und schriftlich beantwortet.

Was bedeutet die Aktualisierung für Einwohnerinnen und Einwohner?

Sofern es in Ihrer Gemeinde Ortsbilder von nationaler und/oder regionaler Bedeutung gibt, werden diese bis voraus­sichtlich 2030 ein- oder mehrmals von Mitarbeitenden des Bundes oder des Kantons besichtigt. Bei Bedarf können sich diese ausweisen.

In einem zweiten Schritt wird für jedes Ortsbild von nationaler oder regionaler Bedeutung eine neue Ortsbild­aufnahme (Inventar­blatt) erarbeitet. Die darin enthaltenen Fotos werden professionell beauftragt und in Abstimmung mit den Gemeinden erstellt.

Nach Abschluss der Aktualisierung stehen die Ortsbild­aufnahmen (Inventar­blätter) allen Interessierten über das Geoportal des Bundes oder über die Online Karten des Kantons Aargau zur Verfügung. Sie erhalten somit Informationen zur Siedlungs­entwicklung und zu weiteren Aspekten, die Ihren Wohnort besonders machen.

Erfahren Sie hier, ob Ihre Gemeinde ein Ortsbild von nationaler und/oder regionaler Bedeutung besitzt:

Gibt es eine öffentliche Mitwirkung?

Im Rahmen der Aktualisierung der Ortsbilder von nationaler und regionaler Bedeutung gibt es keine öffentliche Mitwirkung. Bei der Aktualisierung handelt es sich um die Über­arbeitung eines Fach­inventars. Das Inventar ist eine fachliche Grundlage und hat keine grund­eigentümer­verbindliche Wirkung. Die Gemeinden werden angehört und erhalten die Entwürfe der Ortsbild­aufnahmen (Inventar­blätter) zur fachlichen Stellungnahme.

Eine öffentliche Mitwirkung, bei der sich alle interessierten Personen einbringen können, zum Beispiel auch Grund­eigentümerinnen und Grund­eigentümer, erfolgt bei der Umsetzung des Inventars im Rahmen der Nutzungs­planung. In diesem Prozess ziehen die Gemeinden das Inventar als Grundlage bei und berück­sichtigen es in der Interessenabwägung.

Wann findet eine Interessen­abwägung statt?

Fachinventare wie das ISOS oder die Ortsbilder von regionaler Bedeutung liefern Inhalte, die es in der Nutzungs­planung und bei weiteren Bau- und Planungs­vorhaben zu berück­sichtigen gilt. Das Bundesamt für Kultur definiert das ISOS als fachliches Grundlagen­instrument. Es zeigt auf, was an einem Ortsbild besonders wertvoll ist. Gleiches gilt auch für die Ortsbild­aufnahmen (Inventar­blätter) der Ortsbilder von regionaler Bedeutung. Eine Interessen­abwägung, zum Beispiel zwischen den Zielen der Innen­entwicklung und des Ortsbild­schutzes, erfolgt in den Planungs- und Bewilligungs­verfahren.