Salzabbau Nordfeld
Zur langfristigen Versorgung der Schweiz mit Salz sind die zukünftigen Abbaugebiete planungsrechtlich zu sichern. Das erste Abbaugebiet "Nordfeld" in den Gemeinden Wallbach und Zeiningen soll mit einem kantonalen Nutzungsplan umgesetzt werden. Die Unterlagen zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplans liegen vom Dienstag, 18. August 2026, bis zum Mittwoch, 16. September 2026, öffentlich auf.
Kurzbeschrieb
Die Schweizer Salinen AG beabsichtigt, mit neuen Abbaufeldern die langfristige, kontinuierliche und lückenlose Versorgung der Schweiz mit Salz sicherzustellen. Im Möhlinerfeld werden vier Abbaugebiete in den Richtplan aufgenommen. Das zur Festsetzung im Richtplan beantragte Gebiet "Nordfeld" soll mittels kantonalem Nutzungsplan umgesetzt werden. Dieser bildet als grundeigentümerverbindlicher Plan die Grundlage zur Erteilung von Baubewilligungen für die notwendigen Bauten und Anlagen zur Salzgewinnung.
Abbaugebiet mit Transportkorridor
Mit dem kantonalen Nutzungsplan wird in den Gemeinden Wallbach und Zeiningen der Salzabbau ermöglicht. Während der nächsten 15 bis 30 Jahre kann in diesem Gebiet Salz durch Solung gewonnen werden. Da die Sole zur Verarbeitung über Möhlin zum Betriebsstandort "Riburg" in Rheinfelden transportiert werden muss, wird mit dem kantonalen Nutzungsplan gleichzeitig ein Korridor reserviert. Dieser dient zum Bau der notwendigen Infrastrukturen für den Transport von Sole, Wasser und Elektrizität.
Bereinigter Entwurf liegt vor
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) liess im Einvernehmen mit den Gemeinden Möhlin, Rheinfelden, Wallbach und Zeiningen den kantonalen Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" erarbeiten. Der Entwurf des kantonalen Nutzungsplans wurde nach erfolgter Mitwirkung angepasst und bereinigt.
Öffentliche Auflage
Das Departement BVU hat die öffentliche Auflage für den kantonalen Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" freigegeben. Die öffentliche Auflage dauert vom Dienstag, 18. August 2026, bis zum Mittwoch, 16. September 2026. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben (§ 10 Abs. 5 BauG). Einwendungen gegen den Erlass des kantonalen Nutzungsplans "Salzabbau Nordfeld" sind schriftlich einzureichen beim:
- Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau
Auflageunterlagen
- Kantonaler Nutzungsplan Salzabbau Nordfeld: Situationsplan 1:5000 (PDF, 126 x 89.1 cm, 20,0 MB)
- Kantonaler Nutzungsplan Salzabbau Nordfeld: Nutzungsbestimmungen (PDF, 5 Seiten, 158 KB)
- Planungsbericht (PDF, 33 Seiten, 4,2 MB)
- Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) (PDF, 228 Seiten, 43,4 MB)
- Konzept ökologischer Ausgleich (PDF, 63 Seiten, 36,0 MB)