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Kantonale Nutzungspläne

Salzabbau Nordfeld

Zur langfristigen Versorgung der Schweiz mit Salz sind die zukünftigen Abbaugebiete planungsrechtlich zu sichern. Das erste Abbaugebiet "Nordfeld" in den Gemeinden Wallbach und Zeiningen soll mit einem kantonalen Nutzungsplan umgesetzt werden. Die Unterlagen zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplans liegen vom Dienstag, 18. August 2026, bis zum Mittwoch, 16. September 2026, öffentlich auf.

Kurzbeschrieb

Die Schweizer Salinen AG beabsichtigt, mit neuen Abbaufeldern die lang­fristige, kontinuierliche und lücken­lose Versorgung der Schweiz mit Salz sicher­zu­stellen. Im Möhliner­feld werden vier Abbau­gebiete in den Richtplan aufgenommen. Das zur Fest­setzung im Richtplan beantragte Gebiet "Nordfeld" soll mittels kantonalem Nutzungs­plan umgesetzt werden. Dieser bildet als grund­eigentümer­verbindlicher Plan die Grundlage zur Erteilung von Bau­bewilligungen für die notwendigen Bauten und Anlagen zur Salzgewinnung.

Abbaugebiet mit Transportkorridor

Mit dem kantonalen Nutzungs­plan wird in den Gemeinden Wallbach und Zeiningen der Salz­abbau ermöglicht. Während der nächsten 15 bis 30 Jahre kann in diesem Gebiet Salz durch Solung gewonnen werden. Da die Sole zur Verarbeitung über Möhlin zum Betriebs­standort "Riburg" in Rheinfelden transportiert werden muss, wird mit dem kantonalen Nutzungs­plan gleich­zeitig ein Korridor reserviert. Dieser dient zum Bau der notwendigen Infra­strukturen für den Transport von Sole, Wasser und Elektrizität.

Bereinigter Entwurf liegt vor

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) liess im Ein­vernehmen mit den Gemeinden Möhlin, Rheinfelden, Wallbach und Zeiningen den kantonalen Nutzungs­plan "Salzabbau Nordfeld" erarbeiten. Der Entwurf des kantonalen Nutzungs­plans wurde nach erfolgter Mitwirkung angepasst und bereinigt.

Öffentliche Auflage

Das Departement BVU hat die öffentliche Auflage für den kantonalen Nutzungs­plan "Salzabbau Nordfeld" freigegeben. Die öffentliche Auflage dauert vom Dienstag, 18. August 2026, bis zum Mittwoch, 16. September 2026. Wer ein schutz­würdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflage­frist Einwendungen erheben (§ 10 Abs. 5 BauG). Einwendungen gegen den Erlass des kantonalen Nutzungs­plans "Salzabbau Nordfeld" sind schriftlich einzu­reichen beim:

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

Auflageunterlagen