Hinweis:Neue Steuerpraxis Solarstrom ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Solarstrom im Kanton Aargau. Wer Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage ins Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält (z. B. über die kostendeckende Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung), muss diese Einnahmen grundsätzlich weiterhin als Einkommen versteuern. Neu ist jedoch, wie dieses Einkommen berechnet wird. Bis Ende 2025 galt das sogenannte Bruttoprinzip. Das bedeutete, dass die gesamte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom als steuerbares Einkommen deklariert werden musste. Dabei spielte es keine Rolle, ob später wieder Strom aus dem Netz für den Eigenbedarf bezogen wurde – die Kosten dafür konnten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Ab 2026 kommt nun das Nettoprinzip zur Anwendung. Neu dürfen die Kosten für den Strombezug von den Einnahmen aus der Einspeisung abgezogen werden. Besteuert wird somit nur noch der effektive Überschuss. Ergibt sich nach Abzug der Kosten ein positiver Saldo, muss dieser als Einkommen versteuert werden – allerdings nur dann, wenn die zusätzlich eingespeiste Strommenge mehr als 10’000 kWh beträgt. Fällt der Saldo hingegen negativ aus, weil mehr Stromkosten angefallen sind als Einnahmen erzielt wurden, hat dies keine steuerlichen Auswirkungen. Kurz gesagt: Neu wird nicht mehr die gesamte Einspeisevergütung besteuert, sondern nur noch der tatsächliche Gewinn aus der Stromproduktion.