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Energie

Förderungen

Der Bund, der Kanton Aargau, Gemeinden und Organisationen bieten finanzielle Förderungen für Energieberatungen und die Umsetzung von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an. Diese Unterstützung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe.

Hinweis:Neue Steuerpraxis Solarstrom ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Solarstrom im Kanton Aargau. Wer Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage ins Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält (z. B. über die kostendeckende Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung), muss diese Einnahmen grundsätzlich weiterhin als Einkommen versteuern. Neu ist jedoch, wie dieses Einkommen berechnet wird. Bis Ende 2025 galt das sogenannte Bruttoprinzip. Das bedeutete, dass die gesamte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom als steuerbares Einkommen deklariert werden musste. Dabei spielte es keine Rolle, ob später wieder Strom aus dem Netz für den Eigenbedarf bezogen wurde – die Kosten dafür konnten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Ab 2026 kommt nun das Nettoprinzip zur Anwendung. Neu dürfen die Kosten für den Strombezug von den Einnahmen aus der Einspeisung abgezogen werden. Besteuert wird somit nur noch der effektive Überschuss. Ergibt sich nach Abzug der Kosten ein positiver Saldo, muss dieser als Einkommen versteuert werden – allerdings nur dann, wenn die zusätzlich eingespeiste Strommenge mehr als 10’000 kWh beträgt. Fällt der Saldo hingegen negativ aus, weil mehr Stromkosten angefallen sind als Einnahmen erzielt wurden, hat dies keine steuerlichen Auswirkungen. Kurz gesagt: Neu wird nicht mehr die gesamte Einspeisevergütung besteuert, sondern nur noch der tatsächliche Gewinn aus der Stromproduktion.

Förderprogramme im Kanton Aargau ab dem 1. Januar 2025

Gefördert werden Massnahmen an der Gebäudehülle und der Haustechnik. Nutzen Sie diese Chance, um nicht nur Energiekosten zu sparen, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Energetische Optimierungen tragen ausserdem zum Werterhalt der Liegenschaft bei, erhöhen den Wohnkomfort und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Der Gebäudepark in der Schweiz ist für 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO₂-Emissionen verantwortlich. Dadurch liegt in den Liegenschaften ein enormes Energiesparpotenzial.

Doch die Planung und Umsetzung energetischer Modernisierungen können schnell überfordernd sein. Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Durch eine frühzeitige Beratung erkennen Sie schnell das Potenzial verschiedener Massnahmen, die damit verbundenen Kosten und die verfügbaren Fördermöglichkeiten. Energieberatungen benötigen kein Fördergesuch, da diese direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt werden. Fördergesuche für die Umsetzung von Massnahmen müssen jedoch unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden.