Kindesanerkennung
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind beim Regionalen Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bestehende Ehe der Kindesmutter).