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Kindsanerkennung

Kindesanerkennung

Die rechtliche Elternschaft führt zu verschiedenen Rechten und Pflichten im Verhältnis von den Elternteilen und dem Kind. Zum Beispiel erhält das Kind einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen und allenfalls auf Sozialleistungen (AHV, IV etc.). Die Eltern und das Kind werden gegenseitig erbberechtigt und haben gegenseitigen Anspruch auf persönlichen Kontakt.

Zeitpunkt / Zuständigkeit

Mitteilungen durch das Regionale Zivilstandsamt

Gebühren

Fehlen eines zweiten rechtlichen Elternteils im Zeitpunkt der Geburt