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Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts im Personenstandsregister beim Zivilstandsamt

Stimmt die Geschlechtsidentität (das gefühlte Geschlecht) nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts überein, kann ab 01.01.2022 jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass der Eintrag des Geschlechts geändert wird.

Voraussetzungen

Zuständigkeit

Terminvereinbarung

Gebühren