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Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts im Personenstandsregister beim Zivilstandsamt

Stimmt die Geschlechtsidentität (das gefühlte Geschlecht) nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts überein, kann ab 01.01.2022 jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass der Eintrag des Geschlechts geändert wird.

Voraussetzungen

Um die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister erklären zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) oder Wohnsitz im Ausland (nur mit Schweizer Staatsangehörigkeit)
  • Urteilsfähigkeit und über 16 Jahre alt oder unter 16-jährig nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Innere feste Überzeugung, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem beurkundeten Geschlecht übereinstimmt

Zuständigkeit

Eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann die Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts vor jeder Zivilstandsbeamtin, jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz abgeben. Bei Schweizern mit Wohnsitz im Ausland ist für die Entgegennahme der Erklärung die zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland zuständig.

Terminvereinbarung

Wir empfehlen, dass vor der Erklärung zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister mit dem gewünschten Zivilstandsamt ein Termin vereinbart wird. Das Zivilstandsamt, bei dem die Erklärung abgegeben wird, informiert über die benötigten Dokumente (zum Beispiel Pass, Identitätskarte, etc.).

Gebühren

Die Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts beim Zivilstandsamt kostet 75 Franken.

Eine Bestätigung kostet zusätzlich 30 Franken.