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FAQ Zuständigkeiten

Register-Schuldbrief

Die wesentlichen Punkte zum Register-Schuldbrief werden im Merkblatt "Register-Schuldbrief" vom 22. Dezember 2011 zusammengefasst (siehe "Mehr zum Thema"). Ergänzend dazu werden nachfolgend Fragen zum Register-Schuldbrief beantwortet.

Wird auch beim Register-Schuldbrief ein Interimszeugnis ausgestellt?

Wie erfahren wir, ob wir als Gläubiger eines Register-Schuldbriefs im Hauptbuch eingetragen worden sind?

Gleichzeitig mit der Erhöhung des Schuldbriefs soll dieser in einen Register-Schuldbrief umgewandelt werden. Kann die Bank in der Darlehenszusicherung explizit den Auftrag zur Umwandlung erteilen und dafür auf das Formular "Umwandlung" verzichten?

In welcher Reihenfolge erfolgt das Rechtsgeschäft (Erhöhung vor Umwandlung oder Umwandlung von Erhöhung)? Hat dies rechtlich und kostenmässig eine Relevanz?

Können im Formular "Umwandlung" mehrere Papier-Schuldbriefe aufgelistet werden, d.h. kann für die Umwandlung mehrerer Schuldbriefe ein Formular verwendet wird?

Bestehen neben den Formularen "Gläubigerwechsel" und "Umwandlung" noch weitere Formulare?

Werden wir bei Erstellung eines Register-Schuldbriefs automatisch im Gläubigerregister des entsprechenden Pfandobjekts eingetragen oder benötigen Sie dazu noch die Gläubigerrechtsanmeldung?

Ist ein Gläubigerwechsel zwingend nachtragen zu lassen?

Wenn ich einen Papier-Schuldbrief mit Errichtungsdatum vor 1.1.2012 erhöhe oder sonst wie mutiere, wird dann automatisch ein neues Errichtungsdatum generiert?

Bedeutet die Antwort der vorgehenden Frage, dass bei einer späteren Umwandlung dieses Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief eine öffentliche Beurkundung nötig ist?