Beschwerden und Aufsichtsanzeigen
Das Beschwerdeverfahren ist ein schriftliches Verfahren, bei dem Entscheide der Sozialbehörden angefochten werden. Die Aufsichtsanzeige ist ein Instrument, womit der Aufsichtsbehörde Missstände, die im öffentlichen Interesse ein Einschreiten von Amtes wegen erfordern, zur Kenntnis gebracht werden können.