Hauptmenü

Dienste & Informationen

Höchstzahlen im ambulanten Bereich

Im Rahmen von kostendämpfenden Massnahmen in der Krankenversicherung sind die Kantone gemäss Art. 55a des Krankenversicherungsgesetzes angehalten, in mindestens einem medizinischen Fachgebiet eine Höchstzahl (manchmal auch als Zulassungsstopp oder Ärztestopp bezeichnet) für die im Kanton ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu definieren. Dies kann Einfluss auf Leistungsberechtigungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) haben. Sie finden nachfolgend Informationen zum kantonalen Vollzug.

Etappiertes Vorgehen

Generelle Fragen zu Höchstzahlen

In der Schweiz herrscht ein Ärztemangel. Warum erlässt der Kanton nun Höchstzahlen?

Was bewirkt eine Höchstzahl?

Welche Fachbereiche sind von Höchstzahlen betroffen?

Ich bin in einem Fachgebiet tätig, welches keine Höchstzahl hat. Was heisst das für mich?

Wo finde ich Wartelisten bezüglich der Höchstzahlen?

Da Höchstzahlen im ambulanten Bereich gelten, könnten nun die Spitäler ohne Einschränkung weiteres Personal anstellen. Werden so Höchstzahlen umgangen?

Bereiche mit Höchstzahlen

Ich möchte neu eine Tätigkeit in einem Fachgebiet mit Höchstzahl aufnehmen. Ist das möglich?

Zurzeit arbeite ich als angestellte Ärztin in einer Einrichtung. Kann ich bei einem Wechsel des Arbeitgebers weiterhin meinen bisherigen Besitzstand beanspruchen?

Wegen meiner Schwangerschaft und anschliessendem Mutterschaftsurlaub pausiere ich meine Tätigkeit. Verliere ich meine OKP-Berechtigung, wenn ich meine Tätigkeit nachher wieder aufnehme?

Ein Oberarzt beginnt neu bei uns im Spital. Gehen wir richtig in der Annahme, dass wir von den Höchstzahlen nicht betroffen sind, da wir eine stationäre Einrichtung sind?

In unserem Betrieb in einem Fachgebiet mit Höchstzahl hat eine Kollegin gekündigt. Gleichzeitig bleibt die Zahl unserer Patientinnen und Patienten stabil. Wie können wir einen Ersatz für die kündende Kollegin erhalten?

Wie sieht es für Ärztinnen und Ärzte aus, welche soeben den Facharzttitel in einem Gebiet mit Höchstzahlen erlangten oder bald einen solchen erlangen werden?

Ich war bis im 2018 im Kanton Aargau tätig, dann habe ich in einen anderen Kanton gewechselt. Nun möchte ich wieder im Aargau eine medizinische Tätigkeit aufnehmen. Ist das möglich?