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Hunde

Verhaltensauffällige Hunde

Der Bundesrat hat am 12. April 2006 Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen, die primär der Vorbeugung dienen und Bissvorfälle vermeiden helfen sollen. Wenig später hat der Regierungsrat des Kantons Aargau einen Massnahmenkatalog auf Verordnungsstufe verankert.

Meldepflicht nach eidgenössischer Tierschutzverordnung

Zuständigkeiten Kanton und Gemeinden