Gastgewerberecht
Mit der Vollzugshilfe zum Gastgewerbegesetz (GGG) und zur Gastgewerbeverordnung (GGV) informieren wir Sie über die praktische Auslegung einzelner Paragrafen.
Vollzugshilfe; Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gastgewerberecht
Ich habe noch keinen Fähigkeitsausweis, möchte jedoch einen Gastgewerbebetrieb übernehmen. Wie muss ich vorgehen? (Zwischenregelung)
Benötige ich zum Wirten (Führen eines Gastgewerbebetriebes) einen Fähigkeitsausweis?
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit ich ohne Fähigkeitsausweis wirten darf?
Braucht es für die Verpflegung in einer Kinderkrippe oder für den Mittagstisch eine Person mit Fähigkeitsausweis?
Ich habe eine sehr gute Ausbildung. Muss ich die Wirtefachprüfung trotzdem ablegen?
Ich führte in einem Kanton, in dem kein Fähigkeitsausweis nötig ist, einen Gastgewerbebetrieb. Darf ich nun auch im Kanton Aargau ohne Fähigkeitsausweis wirten?
Darf ich mein Fähigkeitszeugnis einer anderen Person zur Verfügung stellen, wenn ich selber nicht wirte?
Was passiert, wenn der Wirt mit Fähigkeitsausweis ausfällt?
Wie erlange ich im Kanton Aargau den Fähigkeitsausweis zum Wirten?
Wie sind die Anforderungen an die Getränkepreise betreffend Jugendschutz?
Wie alt muss das Personal, welches Alkohol ausschenkt, mindestens sein?
Dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren an Jugendliche verkauft werden?

Welche Einschränkungen gibt es beim Handel und Verkauf von Spirituosen? (Vergleichspreise, Vergünstigungen, Happy Hour etc.)
Wo bekomme ich eine Kleinhandelsbewilligung für Spirituosen?
Dürfen wir als Verein an einem Anlass Gäste bewirten, ohne dass eine Person mit Fähigkeitsausweis die Gastwirtschaft führt?
Müssen die Wirtetätigkeit und Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit im Voraus angemeldet werden?
An welche Öffnungszeiten müssen sich Aargauer Gastgewerbebetriebe halten? Respektive zu welchen Zeiten ist die Schliessung des Betriebes vorgeschrieben?
Öffnungszeiten
- () | Schliesszeiten | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 00.15 - 05.00 Uhr | - () |
Samstag | 02.00 - 05.00 Uhr | - () |
Sonntag/Feiertag | 02.00 - 07.00 Uhr | - () |
Montag - Donnerstag | - () | 05.00 - 00.15 Uhr |
Freitag/Samstag | - () | 05.00 - 02.00 Uhr |
Sonntag/Feiertag | 07:00 - 00:15 Uhr | |
Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidg. Dank-, Buss- und Bettag, Weihnachten | Feiertag und darauf folgender Tag 00.15 Uhr | Tag vor dem Feiertag 05.00 - 00.15 Uhr Feiertag 07:00 - 00:15 Uhr |