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Lebensmittelinspektorat

Gastgewerberecht

Mit der Vollzugshilfe zum Gastgewerbegesetz (GGG) und zur Gastgewerbeverordnung (GGV) informieren wir Sie über die praktische Auslegung einzelner Paragrafen.

Vollzugshilfe; Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gastgewerberecht

Wie sind die Anforderungen an die Getränkepreise betreffend Jugendschutz?

Wie alt muss das Personal, welches Alkohol ausschenkt, mindestens sein?

Dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren an Jugendliche verkauft werden?

Welche Einschränkungen gibt es beim Handel und Verkauf von Spirituosen? (Vergleichspreise, Vergünstigungen, Happy Hour etc.)

Wo bekomme ich eine Kleinhandelsbewilligung für Spirituosen?

Dürfen wir als Verein an einem Anlass Gäste bewirten, ohne dass eine Person mit Fähigkeitsausweis die Gastwirtschaft führt?

Müssen die Wirtetätigkeit und Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit im Voraus angemeldet werden?

Benötige ich zum Wirten (Führen eines Gastgewerbebetriebes) einen Fähigkeitsausweis?

Ich habe eine sehr gute Ausbildung. Muss ich die Wirtefachprüfung trotzdem ablegen?

Ich führte in einem Kanton, in dem kein Fähigkeitsausweis nötig ist, einen Gastgewerbebetrieb. Darf ich nun auch im Kanton Aargau ohne Fähigkeitsausweis wirten?

Ich habe noch keinen Fähigkeitsausweis, möchte jedoch einen Gastgewerbebetrieb übernehmen. Wie muss ich vorgehen? (Zwischenregelung)

Darf ich mein Fähigkeitszeugnis einer anderen Person zur Verfügung stellen, wenn ich selber nicht wirte?

Was passiert, wenn der Wirt mit Fähigkeitsausweis ausfällt?

An welche Öffnungszeiten müssen sich Aargauer Gastgewerbebetriebe halten? Respektive zu welchen Zeiten ist die Schliessung des Betriebes vorgeschrieben?

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten (§ 4 GGG)
- () SchliesszeitenÖffnungszeiten
Montag - Freitag00.15 - 05.00 Uhr- () 
Samstag02.00 - 05.00 Uhr- () 
Sonntag/Feiertag02.00 - 07.00 Uhr- () 
Montag - Donnerstag- () 05.00 - 00.15 Uhr
Freitag/Samstag- () 05.00 - 02.00 Uhr
Sonntag/Feiertag
07:00 - 00:15 Uhr
Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, eidg. Dank-, Buss- und Bettag, WeihnachtenFeiertag und darauf folgender Tag 00.15 UhrTag vor dem Feiertag
05.00 - 00.15 Uhr
Feiertag 07:00 - 00:15 Uhr

Für welche Verfahren ist der Kanton zuständig?

Für welche Verfahren ist die Gemeinde zuständig?