Biosicherheit

Foto: Ines Wyrsch © Kanton Aargau
Tätigkeiten mit pathogenen, gentechnisch veränderten und einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen (Laboratorien) unterstehen der Einschliessungsverordnung. Im Gegenzug regelt die Freisetzungsverordnung den direkten Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt sowie das Inverkehrbringen.