Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Genehmigung von Nutzungsplänen
Staffelbach; Teiländerung Kulturlandplan Materialabbauzone
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Schöftland; Teiländerung Hegmatte
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Genehmigung von Sondernutzungsplänen
Vordemwald, Aufhebung kommunale Überbauungspläne
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Wettingen, Gestaltungsplan "Langäcker"
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Berikon, Gestaltungsungsplan "Dorfgarten Riedacher"
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