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Ortsplanung

Öffentliche Auflage

Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungs­plänen und Sonder­nutzungs­plänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungs­entscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Genehmigung von Nutzungsplänen

Staffelbach; Teiländerung Kulturlandplan Materialabbauzone

Genehmigung
Auflagebeginn

Schöftland; Teiländerung Hegmatte

Genehmigung
Auflagebeginn

Genehmigung von Sondernutzungsplänen

Vordemwald, Aufhebung kommunale Überbauungspläne

Genehmigung
Auflagebeginn

Wettingen, Gestaltungsplan "Langäcker"

Genehmigung:
Auflagebeginn:

Berikon, Gestaltungsungsplan "Dorfgarten Riedacher"

Genehmigung
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Rechtsmittelbelehrung