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Lärm

Baulärm

Ob Klein- oder Grossbaustelle, Baulärm kann die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner stark beeinträchtigen. Der Umgang mit Baulärm wird in der Schweiz durch die Baulärm-Richtlinie (BLR) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 2. Februar 2000 geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat.

Baugrube mit betoniertem Kellergeschoss, Baumaterial und Bagger
Auf Baustellen müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. (© Kanton Aargau)

Verminderung Baustellenlärm

Zuständigkeiten