Alltagslärm
Alltags- und Freizeitlärm ist allgegenwärtig und schwer zu erfassen. Kuhglocken, bellende Hunde, Modellflieger, krähende Hähne, Tierschreckanlagen oder die Benützung von Sport- und Freizeitanlagen können stören und Konflikte verursachen. Die Grenzen zwischen Lärm und akustischem Genuss sind oft verschwommen, stark subjektiv und erschweren eine standardisierte Beurteilung und Begrenzung dieser Lärmart. Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für den Vollzug des Alltags- und Freizeitlärms zuständig. Das Kompetenzzentrum Lärm der Abteilung für Umwelt berät Gemeinden und Private bei weiterführenden Fragen.