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Altlasten & belastete Standorte

Bauen auf belasteten Standorten

Bauen auf belasteten Standorten ist meist gut möglich. Erfahrungsgemäss sind 95 Prozent der belasteten Standorte nicht sanierungsbedürftig, d.h. bei Bauvorhaben sind meist keine altlastenrechtlichen Sanierungsmassnahmen notwendig. Das projektbedingt anfallende, verunreinigte Aushubmaterial muss jedoch fachgerecht entsorgt werden.

Ablauf eines Baugesuchs, das einen belasteten Standort betrifft