Hinweis:Noch keine Gutscheine erhalten?
Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 in den Kanton Aargau gezogen sind, haben einen Flyer mit zwei Gutscheinen direkt an ihre neue Postadresse erhalten. Personen, die ausserhalb dieses Zeitraums zugezogen sind, erhalten die Gutscheine auf Anfrage. Wenn Sie interessiert sind, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail und teilen Sie uns das Zuzugsdatum und Ihre aktuelle Postadresse mit.