Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten
Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten setzt sich – zusammen mit rund 80 Einrichtungen im Kanton Aargau – für die Unterstützung, Begleitung und Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen ein, damit diese möglichst selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Leitung und Team
Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention ist, 'den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten'. Dafür brauchen sie Förderung, Begleitung und Unterstützung, wofür die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten im Kanton Aargau zuständig ist.
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