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Ausweisduplikat beantragen

Alle ausländische Personen sind gesetzlich verpflichtet, den Behörden den Ausländerausweis auf Verlangen sofort vorzuweisen oder abzugeben. Ist dies nicht möglich, so wird dafür eine angemessene Frist festgelegt. In der Folge müssen beschädigte oder defekte Ausländerausweise ersetzt werden.

Voraussetzungen

Die ausländische Person muss im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein und Wohnsitz im Kanton Aargau haben (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung).

Ablauf

  • Die ausländische Person muss bei der zuständigen Einwohnerkontrolle vorsprechen.
  • Sämtliche Bestandteile des defekten oder beschädigten (zerrissen, zerschnitten, gewaschen, teilweise- oder vollständig nicht mehr lesbar) Ausweises sind dabei vorzulegen.
  • Die ausländische Person hat einen gültigen heimatlichen Reisepass vorzuweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Beschädigter oder defekter Ausländerausweis
  • Kopie des gültigen Reisepasses

Fristen und Termine

Unverzüglich nach Feststellung der Beschädigung des Ausländerausweises.

Kosten

Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine