Grossverbraucher
Die MuKEn sehen vor, dass die Kantone Energie-Grossverbraucher mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden und/oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als einer halben Gigawattstunde verpflichten, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion umzusetzen. Mit Blick auf einen harmonisierten Vollzug haben die Kantone und der Bund einen Leitfaden zum Vollzug des Grossverbrauchermodells erstellt. Die Praxis zeigt, dass viele dieser Massnahmen rentabel sind, da sie betriebliche oder organisatorische Optimierungen betreffen, geringe Investitionen erfordern und oft mit eigenem Personal umsetzbar sind.