Fürsorgerische Unterbringung (FU) und ambulante Massnahmen
Die Fürsorgerische Unterbringung (FU) kommt zum Einsatz, wenn der Schutz und die Betreuung einer Person nicht anders sichergestellt werden kann. Diese Seite erklärt, in welchen Fällen eine FU möglich ist, wer zuständig ist – und wie ambulante Massnahmen helfen können, eine Unterbringung zu vermeiden.