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Kindes- und Erwachsenenschutz

Erwachsene

Ist das Wohl einer erwachsenen Person gefährdet und ist die betroffene Person nicht mehr in der Lage, ist es die Aufgabe der Familiengerichte als KESB, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Erwachsenenschutzmassnahmen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung sowie zu Vertretungsmöglichkeiten bei Urteilsunfähigkeit.

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