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Kindes- und Erwachsenenschutz

Erwachsene

Ist das Wohl einer erwachsenen Person so stark gefährdet, dass sie Schutz braucht, ist es die Aufgabe der Familiengerichte als KESB, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Erwachsenenschutzmassnahmen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung sowie zu Vertretungsmöglichkeiten bei Urteilsunfähigkeit.

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