Stossrichtungen
Verschiedene Stossrichtungen zeigen, welche konkreten Schritte der Regierungsrat in den nächsten Jahren plant, um die Ziele des Entwicklungsleitbilds 2025–2034 zu erreichen. Bei vielen der aufgeführten Stossrichtungen befinden sich Vorhaben bereits in der Umsetzung, bei einigen Stossrichtungen müssen Vorhaben erst aufgegleist und Massnahmen entwickelt werden. Die Umsetzung der Stossrichtungen erfolgt in der Mittelfristplanung mit dem jährlichen Aufgaben- und Finanzplan. Der Umsetzungsstand wird jeweils im Jahresbericht mit Jahresrechnung ausgewiesen.