Formular zur Forderungseingabe
Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kennt keine obligatorischen Formulare, die von an Konkursen Beteiligten zu verwenden sind.
Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kennt keine obligatorischen Formulare, die von an Konkursen Beteiligten zu verwenden sind.