Formular zur Forderungseingabe
Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kennt keine obligatorischen Formulare, die von an Konkursen Beteiligten zu verwenden sind.
Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kennt keine obligatorischen Formulare, die von an Konkursen Beteiligten zu verwenden sind.
Die Benützung von hier zur Verfügung gestellten Formularen ist daher fakultativ. Die Eingaben können auch in anderer Schriftform erfolgen.
Bei Verwendung der Formulare sind diese original zu unterzeichnen und dem Amt per Post zuzustellen.
Lohngläubiger im Konkurs von Arbeitgebenden melden sich beim Konkursamt betr. Zustellung von geeigneten Forderungseingabe-Formularen.
Download Formular als Word- und PDF-File
Sie haben hier die Möglichkeit, das Formular als Word- und PDF-Datei herunterzuladen.
Forderungseingabe als PDF (PDF, 1 Seite, 87 KB)
Forderungseingabe als RTF (RTF, 1 Seite, 87 KB)