Unterstützung bei der Jobsuche
Um möglichst bald wieder eine Arbeit zu finden, sollten Sie auf vielen verschiedenen Kanälen Stellen suchen. Es ist wichtig, professionelle Bewerbungsunterlagen zu erarbeiten, eine Bewerbungsstrategie und Ziele zu definieren. Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) unterstützt Sie dabei. Auch ein Zwischenverdienst kann ein Schritt auf Ihrem Weg zur neuen Feststelle sein. Vielleicht ist die Selbstständigkeit ein Thema für Sie. Liegt eine tragfähige Geschäftsidee vor, unterstützt Sie das RAV mit einer speziellen Förderung dabei.
Wie bewerbe ich mich richtig?

Eine Bewerbung ist immer Werbung in eigener Sache. Es geht darum, einen potenziellen Arbeitgeber von den eigenen Qualitäten zu überzeugen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Deshalb ist es wichtig, ein vollständiges und attraktives Bewerbungsdossier zusammenzustellen.
Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater auf dem RAV schaut Ihre Bewerbungsunterlagen genau an und gibt Ihnen Tipps für Verbesserungen. Zudem werden Sie bei Bedarf und Möglichkeit mit einer auf Sie abgestimmten Massnahme in ihren Bewerbungsbemühungen unterstützt.
Wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sollten Sie sich gut vorbereiten und sich genau über das Unternehmen informieren. So steigen Ihre Chancen auf Ihre Traumstelle.
Das SECO hat eine umfassende Broschüre zum Thema Bewerbung herausgegeben. Sie ist auch in den RAV erhältlich. Hier finden Sie Tipps, Beispiele und Anregungen für gute Bewerbungen. Einfach auf "Bewerbung" klicken:
Wie bewerbe ich mich richtig?(öffnet in einem neuen Fenster)
Stellenmarkt
Bei den RAV gemeldete Stellen im Kanton Aargau und der ganzen Schweiz finden Sie auf der Homepage "arbeit.swiss". Dabei handelt es sich um die grösste Stellenbörse der Schweiz. Finden Sie Stellen auf:
arbeit.swiss(öffnet in einem neuen Fenster)
Der grösste Teil der offenen Stellen wird aber unter der Hand vergeben. Aktivieren Sie deshalb Ihr Beziehungsnetz, lassen Sie Ihr Umfeld wissen, dass Sie auf Stellensuche sind. Machen Sie gezielte "Initiativbewerbungen" bei Firmen, für die Sie gerne arbeiten möchten.
Vorgehen Stellensuche in der Schweiz
- Melden Sie beim zuständigen Träger der Arbeitslosenversicherung im eigenen EG-oder EFTA-Land, dass Sie eine Einreise in die Schweiz mit dem Zweck der Stellensuche wünschen.
- Die zuständige Stelle im EG/EFTA-Land füllt das Formular PD U2 (ehemals E303) aus und gibt es der stellensuchenden Person.
- Innerhalb von sieben Tagen nach der Abmeldung im eigenen Land meldet sich die stellensuchende Person auf dem zuständigen RAV und übergibt dort das Formular PD U2 (ehemals E303).
- Während des Aufenthalts in der Schweiz muss die stellensuchende Person die Kontrollpflicht monatlich auf dem zuständigen RAV erfüllen.
- Für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern während der Stellensuche in der Schweiz benötigt die stellensuchende Person einen festen Wohnsitz in der Schweiz, sowie ein Bank- oder Postcheck-Konto.
- Während der Stellensuche in der Schweiz kann keine arbeitsmarktliche Massnahme besucht werden.
- Vor Ablauf der drei Monate muss sich die stellensuchende Person wieder bei der zuständigen Stelle im Herkunftsland melden, um die Ansprüche auf Arbeitslosenentschädigung nicht zu verlieren.
Informationen für Grenzgänger EU/EFTA
Grenzgängerinnen und Grenzgänger - was tun bei Arbeitslosigkeit?
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind bei Arbeitslosigkeit in ihrem Wohnsitzstaat versichert. Bei Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen oder bei Insolvenz des Arbeitgebers, ist das Beschäftigungsland zuständig.
Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und Ihre Stelle verlieren, wenden Sie sich für den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung an das Arbeitsamt Ihres Wohnortes. In der Schweiz haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Damit Sie in Ihrem Wohnsitzstaat die Schweizer Beitragszeiten nachweisen können, benötigen Sie das Formular PD U1.
In einem ersten Schritt lassen Sie bitte das Formular «Arbeitgeberbescheinigung International (PDF)(öffnet in einem neuen Fenster)» von Ihrem letzten Schweizer Arbeitgeber oder von ihren letzten Arbeitgebern ausfüllen und an Sie zurücksenden.
Wie viele Jahre Ihrer Arbeitstätigkeit in der Schweiz Sie belegen müssen, ist je nach Land unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars «Antrag auf Ausstellung eines PD U1»(öffnet in einem neuen Fenster).
In einem zweiten Schritt reichen Sie folgende Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ( alk19@ag.ch ) ein, damit Sie das Formular PD U1 erhalten. Mit diesem können Sie in Ihrem Wohnsitzland Entschädigung beantragen:
- Formular «Antrag auf Ausstellung eines PD U1»(öffnet in einem neuen Fenster)
- Arbeitgeberbescheinigung International (EU-Formular) (öffnet in einem neuen Fenster)vom Arbeitgeber auszufüllen (darf erst nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgestellt werden)
- Lohnabrechnungen oder Lohnabrechnungen (keine Lohnausweise), welche die letzten 24 Monate (für Frankreich 36 Monate) belegen
- Ausweiskopie eines gültigen Ausweises
Stellensuche im Ausland
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten Stellensuchende, die im Ausland arbeiten möchten. Nach 28 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie als stellensuchende Person aus der Schweiz die Möglichkeit, sich während drei Monaten in einem EU/EFTA-Land aufzuhalten, um dort eine Stelle zu suchen. Dabei behalten Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz.
Dies gilt für Schweizerinnen und Schweizer sowie Staatsangehörige der EFTA sowie bestimmter EU-Staaten (siehe Broschüre "Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland" weiter unten). Vor Ihrer Abreise müssen Sie mit Ihrer Personalberaterin oder mit Ihrem Personalberater besprechen, ob die Arbeitssuche im Ausland sinnvoll ist. Willigt Ihre Beraterin oder Ihr Berater ein, müssen Sie den Tag Ihrer Abreise dem RAV melden. Beim RAV füllt man für Sie das Formular PD U2 (ehemals E 303) aus, welches für die Arbeitsmarktbehörde im Land, in dem Sie arbeiten möchten, bestimmt ist. Zudem sollten Sie das Formular PD U1 (ehemals E 301) mitnehmen, für den Fall, dass Sie im anderen Land bleiben.
Wie Sie genau vorgehen müssen, wenn Sie im Ausland eine Stelle suchen wollen, erfahren Sie in folgender SECO-Broschüre:
EURES (European Employment Services)
EURES (European Employment Services) ist ein Kooperationsnetz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der EU und der EFTA-Staaten. Ziel ist es, die Mobilität innerhalb Europas zu erhöhen. Es stellt Ihnen Informationen zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Ländern zur Verfügung. Auch eine umfangreiche europäische Stellenbörse gehört zum Angebot. Der Kanton Aargau verfügt über eine EURES-Beratung, die Ihnen bei Fragen rund ums Arbeiten im Ausland gerne weiterhilft.
- EURES(öffnet in einem neuen Fenster)
- Leben und Arbeiten im Ausland - Informationsseite des Bundesamts für Migration(öffnet in einem neuen Fenster)
- EURES Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
- EURES Portal mit umfangreicher europäischer Stellenbörse(öffnet in einem neuen Fenster)
Stellenlos? Machen Sie sich selbstständig!

Im Kanton Aargau wird die selbstständige Erwerbstätigkeit von Stellensuchenden mit Beratung, einem Förderprogramm und Taggeldern während der Planungsphase unterstützt.
Dabei klärt die Fachstelle "Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit" des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA), ob eine dauerhafte, existenzsichernde Selbstständigkeit realistisch ist.
Merkblatt "Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE)" (PDF, 7 Seiten, 192 KB)
Wer kann von der Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit profitieren?
Von diesen Leistungen können Versicherte profitieren, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos und beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet sind. Die Versicherten müssen Anspruch auf den Bezug von Taggeldern haben und das 20. Altersjahr zurückgelegt haben. Wer sich mit Hilfe der Arbeitslosenversicherung selbstständig machen möchte, muss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ein tragfähiges Geschäftskonzept vorlegen können.
Lassen Sie sich von Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater im RAV beraten, wenn Selbstständigkeit eine Option für Sie ist.
Ausreise EU/EFTA-Bürger
Wir empfehlen jeder Person, die in ihr Heimatland zurückkehrt, das Formular PD U1 schon hier bei der Arbeitslosenkasse ausfüllen zu lassen.
Denn wenn Sie sich auf dem Arbeitsamt im Ausland anmelden, wird man von Ihnen das Formular PD U1 (EU-Bürger) oder das Formular E301 (EFTA-Bürger) verlangen. Damit können Sie die Zeiten, die für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind, nachweisen.
Den Antrag auf Ausstellung eines solchen PD U1 (für EU-Bürger) bzw. E301 (für EFTA-Bürger) stellen Sie bei Ihrer letzten Arbeitslosenkasse. Zusätzlich müssen Sie Ihrer Arbeitslosenkasse eine internationale Arbeitgeberbescheinigung senden, damit sie das PD U1-Formular oder das E301-Formular ausfüllen kann.
Falls Sie in den letzten Jahren keine Leistungen einer Arbeitslosenkasse bezogen haben, können Sie eine Arbeitslosenkasse in Ihrem Wohnkanton wählen:
Liste Arbeitslosenkassen im Aargau (PDF, 1 Seite, 274 KB)
Auf arbeit.swiss finden Sie den
Antrag auf Ausstellung eines Formulars PD U1(öffnet in einem neuen Fenster)
Arbeitgeberbescheinigung international (Grundlage für das PD U1)(öffnet in einem neuen Fenster)
Welches RAV ist für Sie zuständig?
Finden Sie das zuständige RAV über Ihre Wohngemeinde: