
Schweizerische Gesellschaften - Gründung leicht gemacht
Schweizerische Gesellschaften - Gründung leicht gemacht
Gesellschaftsformen
Welche Gesellschaftsform Sie auch wählen, die Gründung einer schweizerischen Gesellschaft erfolgt schnell, unbürokratisch und kostengünstig!
Die Gründung einer Schweizerischen AG oder GmbH geht schnell. Liegen alle Unterlagen vor, dauert die Gründung maximal zwei bis vier Wochen. Die Eintragung einer Einzelunternehmung ist noch viel schneller möglich.
Die Gründung einer Gesellschaft erfordert in der Schweiz die Eintragung in das Handelsregister. Die Einzelunternehmung muss dagegen erst ab einem Jahresumsatz von Fr. 100'000.– eingetragen werden. Anders als in Deutschland ist kein spezielles Bewilligungsverfahren und keine Mitgliedschaft in Branchenverbänden oder Kammern notwendig.
Die Kosten einer Gründung liegen grundsätzlich unter Fr. 3'000.–, wenn keine ausserordentlichen Zusatzaufwendungen nötig werden. Je nach Rechtsform und Beratungsaufwand variieren die Kosten jedoch.
Eine AG, GmbH oder Einzelunternehmung ist für Sie nicht geeignet? Sie benötigen Beratung, welche Gesellschaftsform zu Ihrem Vorhaben passt? Kontaktieren Sie einfach das Beratungsteam der Standortförderung. Zusätzlich können Sie kostenfrei das Handbuch für Investoren (PDF, 8,5 MB) bei uns herunterladen. Darin finden Sie weitere, zusätzliche Informationen und hilfreiche Tipps.
Die Steuern im Kanton Aargau – attraktive Steuertarife garantiert
Der Aargau kennt im Vergleich zu anderen Kantonen in der Schweiz besonders grosszügige Abzugsmöglichkeiten bei den Unternehmenssteuern und den Individualsteuern. Ihr Vorteil: Sie profitieren von einem attraktiven Steuertarif! Gern bespricht die Standortförderung mit Ihnen Ihre Steuersituation und vermittelt Ihnen sowohl den Kontakt zum Kantonalen Steueramt als auch, auf Wunsch, zu Steuerexperten.
Neugründungen
Neu gegründete Unternehmen und Start-ups sind während fünf Jahren von der Mindestbesteuerung befreit.
Mindessteuer
Kapitalgeschellschaften und Genossenschaften entrichten als Mindeststeuer nach § 88 StG (einfache Kantonssteuer)
Gewinnsteuer
Der Zweistufentarif wird im Kanton Aargau bis zum Jahr 2024 schrittweise abgeschafft. Der Gewinnsteuertarif beträgt für Unternehmen mit einem Gewinn über 250'000 Franken im Jahr 2023 16.2 Prozent und ab 2024 gilt der einheitliche Gewinnsteuertarif von 15.1 Prozent.
Genaue Prüfung der Mehrwertsteuer-Pflicht
Ausländische Unternehmen müssen klären, ob sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind. Erbringt ein Untenehmen in der Schweiz Leistungen, so muss das Unternehmen die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten. Unternehmen, die jährlich insgesamt weniger als Fr. 100'000.– steuerbaren Umsatz innerhalb der Schweiz erzielen, sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Die Anmeldung für die Mehrwertsteuer sowie weitere Informationen finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.
Dekret über die Möglichkeit von Steuererleichterungen (SR 651.110) (PDF, 2 Seiten, 12 KB)