Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient als Grundlage für die Gewährleistung der Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr.
Handelsregister
Das Handelsregister schafft Publizität durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Einsicht in die Eintragungsbelege und die Erstellung entsprechender Handelsregisterauszüge.
Die Eintragung ins Handelsregister beruht auf einer Anmeldung. Die einzutragenden Tatsachen sind zu belegen (Art. 929 Abs. 2 OR).
Dieses Belegprinzip bedeutet, dass alle Eintragungen in das Handelsregister durch einen schriftlichen oder elektronischen Beleg nachgewiesen werden müssen, wie z.B. durch öffentliche Urkunden, Protokolle, Rücktrittsschreiben, Bestätigungen oder sonstige Erklärungen. Die Belege sind im Original oder in beglaubigter Kopie auf Papier oder in elektronischer Form einzureichen. Zudem müssen sie rechtskonform unterzeichnet sein (Art. 20 HRegV).