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Potenzial 50plus

Angebote für Stellensuchende 50Plus

Menschen über 50 sind nicht öfters arbeitslos als jüngere, sie benötigen aber meist länger, bis sie eine Stelle finden. Deshalb bieten die RAV verschiedene Unterstützungsangebote für Stellensuchende 50Plus an. Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater auf dem RAV informiert Sie gerne zu den Angeboten.

Integrationsberatung

Die Integrationsberatung ist ein neues Impulsprogramm und Pilotprojekt des Bundes für Stellensuchende 50Plus: die sogenannte Massnahme 5 zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Speziell ausgebildete Fachkräfte auf dem RAV begleiten und unterstützen Stellensuchende über 50 Jahren mit intensiver Beratung und Begleitung.

Flyer Integrationsberatung für Teilnehmende (PDF, 646 KB)

Erklärvideo zur Integrationsberatung

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Jobcoaching

Im Rahmen einer arbeitsmarktlichen Massnahme unterstützt ein externer Jobcoach Stellensuchende 50Plus bei der Arbeitssuche und vermittelt aktiv Jobs. Ihr Personalberater oder Ihre Personalberaterin auf dem RAV beantwortet gerne Ihre Fragen dazu.

Mentoring-Programm Tandem Aargau

Sie sind stellensuchend und möchten gerne die tatkräftige Unterstützung eines freiwillig engagagierten Mentors oder einer Mentorin in Anspruch nehmen. Diese Person ist berufserfahren und in der Arbeitswelt gut vernetzt. Ihr Tandem-Gegenüber stellt Ihnen seine Zeit, Kompetenzen und Kenntnisse des Arbeitsmarkts zur Verfügung.

Getragen, begleitet und konstruktiv die Rückkehr in den Arbeitsmarkt gemeinsam gestalten – dafür steht Tandem, das persönliche Mentoring-Programm.

Auf der Seite von BENEVOL finden Sie mehr Informationen.

Supported Employment

Dieses Pilotprojekt wurde ebenfalls vom Bund initiiert – die sogenannte Massnahme 6 zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Das Projekt startete im August 2021 und läuft bis 2024. Ein externer Jobcoach begleitet ältere Stellensuchende, die kurz vor der Aussteuerung stehen, sogar über einen Stellenantritt hinaus. Arbeitgebende stehen im Austausch mit dem Coach. Die Massnahme ist für die Stellensuchenden freiwillig und kann bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden. Auch nach Stellenantritt sind von der Arbeitslosenversicherung finanzierte arbeitsmarktliche Massnahmen möglich.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des SECO: arbeit.swiss.