Vorprüfung
Grundsätzlich steht unserer Kundschaft die Möglichkeit offen, die Eintragungsbelege im Entwurf (per E-Mail oder schriftlich) zur Vorprüfung einzureichen, dies um allfälligen Beanstandungen im Eintragungsprozess vorzubeugen.
Bitte verwenden Sie für die Eingabe via E-Mail folgenden Link
Die Gebühren für die Durchführung einer Vorprüfung richten sich nach dem kantonalen Gebührentarif für das Handelsregister und werden in der Regel mit den entsprechenden Eintragungsgebühren eingefordert. Sie variieren je nach Umfang der eingereichten Akten, da der Aufwand nach Stunden berechnet wird (je aufgewendete Stunde CHF 250.--, mindestens aber CHF 90.--).
Gerne stehen wir Ihnen zu Fragen betreffend dem Vorprüfungsverfahren auch telefonisch zur Verfügung.