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Handelsregister

Praxis-Hinweise

Warnung vor Adressbuchschwindel

In letzter Zeit erhielten Firmen im Kanton Aargau von einer unbekannten "Handelsregisterdatenbank Schweiz" Faxschreiben zugestellt. Darauf ist kein Absender zu finden, sondern lediglich eine Fax-Nummer. Es wird darum ersucht, den ausgefüllten Anhang unterzeichnet zurückzusenden.

Diese anonymen Schreiben haben mit der Tätigkeit der kantonalen Handelsregisterämter nichts zu tun. Wir warnen davor, den Anhang zurückzusenden, da sonst eine entsprechende Rechnung zugestellt wird. Da der Vertragspartner unbekannt ist, empfehlen wir Ihnen, auch eine allfällige Rechnung nicht zu bezahlen.

Staatsekretariat für Wirtschaft SECO(öffnet in einem neuen Fenster)

Unzulässiger Mantelhandel

Beim Vorliegen eines nichtigen Handels mit einem Gesellschaftsmantel, d.h. einer wirtschaftlich vollständig liquidierten, aber juristisch nicht aufgelösten Kapitalgesellschaft, weist das Handelsregister des Kantons Aargau – im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – die Anmeldung zum Vollzug eines solchen Mantelhandels ab.

Merkblatt Verantwortlichkeit Geschäftsführung (PDF, 2 Seiten, 217 KB)