Arbeitsmarktintegration für Gemeinden
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben auch den Auftrag, stellensuchende Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosentaggeld zu unterstützen. Somit können Personen, die Sozialhilfe beziehen und arbeitsfähig sind, durch die Sozialdienste beziehungsweise durch die Sozialbehörde beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet werden. Diese Massnahme kann auch mit Auflagen und Weisungen verbunden werden. Für die Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen Gemeinde, RAV und Sozialhilfebeziehenden können sich die Gemeinden an die zuständige RAV wenden. Dies betrifft auch arbeitsmarktfähige, stellensuchende, anerkannte Flüchtlinge (FL), vorläufig aufgenommene Personen (VA) sowie Personen mit Schutzstatus S.
Meldung bei den RAV regulär zur Stellensuche oder ins Programm AMIplus
Anmeldung AMIplus
Die fallführende Stelle prüft, ob die Person bei der IT-Plattform IAS erfasst ist und über einen Integrationsplan verfügt, der eine Anmeldung für das Programm AMIplus vorsieht. Das MIKA erteilt die Kostengutsprache, danach erfolgt die Anmeldung bei der Integrationsberatung mittels Auftrag AMIplus. Die Integrationsberatung schätzt die Arbeitsmarktfähigkeit ein und definiert zusammen mit der Klientin/dem Klienten die Zielvereinbarung. Voraussetzungen für eine Anmeldung:
- Zwischen 20 und 64 Jahre alt
- Kinderbetreuung ist gewährleistet
- Keine akute Suchtproblematik
- Deutschniveau auf GER A2
- Arbeitsfähigkeit über 20 %
- Arbeitsberechtigung vorhanden
- kein Antritt von Strafvollzug bekannt
Für die Anmeldung zu AMIplus werden folgende Unterlagen beim RAV benötigt:
- Formular Auftrag AMIplus(öffnet in einem neuen Fenster)
- Einwilligungserklärung RAV(öffnet in einem neuen Fenster)
- Eine Deutschniveaubestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist
Personen ohne "Integrationsauftrag", die von der fallführenden Stelle als arbeitsmarktfähig eingeschätzt werden, werden beim RAV regulär als Stellensuchende angemeldet. Personen mit Schutzstatus S werden grundsätzlich zur regulären Stellensuche beim RAV angemeldet. Die Anmeldung erfolgt durch die fallführende Stelle oder die stellensuchende Person. Die fallführende Stelle stellt die Anmeldung jedenfalls sicher (Wie melde ich mich an?).
Kantonale Ansprechstellen
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Sektion Arbeitsmarktliche Integration, awa-ami@ag.ch
Kantonaler Sozialdienst, Sektion Öffentliche Sozialhilfe, sozialhilfe@ag.ch
Amt für Migration und Integration, Sektion Integration und Beratung, ias@ag.ch