Arbeitssicherheit
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) berät Unternehmen telefonisch oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit.
Wir kontrollieren in den Betrieben, ob die Arbeitssicherheit gewährleistet wird, um Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Die Arbeitgebenden sind für sichere Arbeitsplätze verantwortlich.
Haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Hinweise auf Mängel der Arbeitssicherheit in einem Betrieb? Wir nehmen diese gerne entgegen und überprüfen die entsprechenden Unternehmen.
Was ist unsere Aufgabe?
Wir beraten die Betriebe unentgeltlich telefonisch oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Wir kontrollieren mittels ASA - Systemkontrollen die Systematik und die Organisation der Arbeitssicherheit.
Rechtliche Hintergründe
Für die Organisation der Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb sind Arbeitgebende verpflichtet. Wahlweise können sie unter Einbezug von externen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit eine Individuallösung erarbeiten, einer Branchenlösung beitreten oder eine Modellösung übernehmen.
Zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten müssen Arbeitgebende alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
Zuständige Inspektoren
Die Gebietsverantwortlichen der Arbeitsinspektion helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Dokumente
- Die EKAS-Richtlinie 6508 zeigt auf, für welche Betriebsgrösse und welche Gefährdung welche Betriebslösung getroffen werden muss.
EKAS-Richtlinie 6508 - Liste der Branchenlösungen
- Im Kontrollfragebogen erfahren Sie, nach welchen Kriterien wir die Arbeitssicherheit prüfen.
Kontrollfragebogen (PDF, 7 Seiten, 302 KB) - Wegleitung zur Arbeitssicherheit