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Häusliche Gewalt

STOPP GEWALT!

©Kanton Aargau

Sind Sie oder Bekannte von Ihnen von häuslicher Gewalt oder Stalking betroffen? Auf dieser Seite finden Sie Hilfe.

Stopp Gewalt!

Ndal dhunës! - قف العنف! - Stop nasilju! - Stop violence! - Stop à la violence! - Basta violenza! - Stop przemocy! - Vamos parar com a violência! - Стоп насилию! - ¡Stop la violencia! - வன்முறைறை நிறுத்தவும்! - ጐነጽ ጠጠው በል! - Şiddeti Durdurum! - Зупиніть насильство!

Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.

Nehmen Sie Hilfe in Anspruch!

Polizei

Bei einer akuten Gefährdung.
Tel. 117 (24h)

Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt

Kurzberatung, Gewaltberatung und Lernprogramm gegen häusliche Gewalt.
Tel. 062 550 20 20
www.ahg-aargau.ch

Opferberatung Aargau

Beratung, Begleitung und finanzielle Unterstützung.
Tel. 062 835 47 90
Opferberatung Aargau

Frauenhaus Aargau-Solothurn

Schutz, Beratung und Unterkunft für Frauen mit und ohne Kinder
Tel. 062 823 86 00 (24h-Helpline)
frauenhaus-ag-so.ch

Tel 143

Sorgentelefon für alle. Darüber reden hilft!
Tel. 143 (24h, anonym)
English Hotline: 0800 143 000
143.ch

Weitere wichtige Adressen

Für Kinder und Jugendliche

Sorgentelefonnummer 147
Bei Sorgen und Ängsten können sich Kinder und Jugendliche bei 147 melden. Per Telefon auf die Nummer 147 (gratis), oder zum Chatten auf der Webseite www.147.ch.

Fachteam gegen häusliche Gewalt des Schulpsychologischen Dienstes
Tel. +41 62 835 41 19

www.ag.ch/schulpsychologie
Beratung für Kinder und Jugendliche bis Sekundarstufe I und deren Bezugspersonen bei häuslicher Gewalt. Die Beratung ist für Kinder bis 12 Jahre mit Einwilligung der Eltern möglich, Jugendliche ab 13 Jahren können sich ohne Einwilligung direkt beim Fachteam melden.

Kinderschutzgruppen der beiden Kantonsspitäler
Aarau, Kinderklinik Tel. +41 62 838 56 16
Baden, Klinik für Kinder und Jugendliche Tel. +41 56 486 37 05
Kinderschutz KSA und KSB
Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen sowie für Drittpersonen bei Verdacht oder Gewissheit auf körperliche oder psychische Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuelle Übergriffe.

ask! - Jugendpsychologischer Dienst
Aarau und Baden Tel. +41 62 832 64 40
www.beratungsdienste.ch

Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene der Sekundarstufe II und deren Bezugspersonen bei häuslicher Gewalt.

Für Eltern

  • Elternnotruf (24h), Tel. +41 848 35 45 55 (Festnetztarif)
  • Jugend-, Ehe- und Familienberatung im Kanton Aargau, Beratungsstellen JEFB (nach Bezirk)

Für gewaltbetroffene Menschen

ZwüscheHalt (für Männer und ihre Kinder)
Tel. +41 56 552 08 70
www.zwueschehalt.ch

Sind Sie Seniorin oder Senior und erfahren Gewalt oder Misshandlung? Oder sind Sie Zeuge oder Zeugin solcher Handlungen? Nachfolgende Stelle gibt Ihnen Ratschläge oder Hilfe.

Nationales Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt
Tel. +41 0848 00 13 13
www.alterohnegewalt.ch

Sind Sie Migrantin oder Migrant und haben ausländerrechtliche Fragen?

Integration Aargau - Beratung für Privatpersonen
Tel. +41 62 823 41 13
Integration Aargau - Beratungsangebot

oder
Amt für Migration und Integration
Information- und Beratungsangebote Aargau

Beratung bei Alkohol- oder anderen Suchtproblemen für Betroffene und Angehörige:

Bezirk Baden
BZBplus Information, Beratung Therapie
Tel. +41 56 200 55 77
www.bzbplus.ch

Übrige Bezirke
Suchtberatung ags
Tel. +41 62 837 60 40
www.suchtberatung-ags.ch

Für Menschen, die Gewalt ausüben

Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt (AHG)
Ziegelrain 1, 5001 Aarau
Tel. +41 62 550 20 20
www.ahg-aargau.ch

Personen, die häusliche Gewalt ausüben oder androhen, erhalten Unterstützung, wenn Sie Ihre Probleme mit Gewalt aktiv angehen möchten. Die Anlaufstelle bietet Gewaltberatungen und seit Januar 2023 ein Lernprogramm an.

Flyer Lernprogramm gegen häusliche Gewalt

Merkblatt zur Prävention von Gewalt in verschiedenen Sprachen
Notfall-Kit für Männer unter Druck

Beratung bei Alkohol- oder anderen Suchtproblemen für Betroffene und Angehörige

Bezirk Baden
BZBplus Information, Beratung Therapie
Tel. +41 56 200 55 77
www.bzbplus.ch

Übrige Bezirke
Suchtberatung ags
Tel. +41 62 837 60 40
www.suchtberatung-ags.ch

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn ich von häuslicher Gewalt betroffen bin?

  • Rufen Sie im Notfall die Polizei (Tel. 117). DIe Polizei sorgt für Hilfe und Schutz.
  • Melden Sie sich bei einer Opferberatungsstelle. Dort erhalten Sie Informationen und Hilfe. Die Beratungen sind anonym und kostenlos.
  • Sprechen Sie mit einer Person, der Sie nahe stehen oder der Sie vertrauen (Freundin oder Freund, Nachbarn, Vorgesetzte, Lehrperson, Ärztin oder Arzt).
  • Dokumentieren Sie alle Gewaltvorfälle und Stalking online mit #safewithyou
  • Erstatten Sie Anzeige (Regionalpolizei / Kantonspolizei).

Was kann ich tun, wenn ich selber häusliche Gewalt ausübe?

  • Ziehen Sie sich zurück und verlassen Sie die Wohnung, wenn Sie merken die Kontrolle zu verlieren.
  • Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre Situation.
  • Lassen Sie sich von einer Fachstelle beraten (z.B. bei der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt). Die Beratungen sind anonym und kostenlos.
  • Suchen Sie Hilfe bei einer ärztlichen oder psychologischen Fachperson.

Es gibt keine Entschuldigung für Gewalt und Stalking – auch nicht in der Partnerschaft oder Familie. Zeigen Sie Mut und übernehmen Sie Verantwortung, bevor es zu spät ist.

Was kann ich tun, wenn ich Vorfälle häuslicher Gewalt beobachte?

  • Benachrichtigen Sie im Notfall die Polizei (Tel.117). Bringen Sie sich nicht unnötig in Gefahr.
  • Nehmen Sie die gewaltbetroffene Person ernst. Zeigen Sie Verständnis, Mitgefühl und Geduld. Sprechen Sie mit der gewaltbetroffenen Person nur darüber, wenn Sie sie alleine antreffen.
  • Häusliche Gewalt ist strafbar. Die Beratungsstellen (z.B. Opferberatung Aargau oder Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt) informieren Sie über den Umgang mit Gewaltbetroffenen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Unterstützung und Beratung.

Was kann ich bei Stalking tun?

  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit der stalkenden Person. Sichern Sie Ihre Wohnung und schützen Sie sich vor Cyberstalking.
  • Dokumentieren Sie alle Stalking-Vorfälle online mit #safewithyou.
  • Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld über die Situation.
  • Sprechen Sie ein Hausverbot aus. Eine Mustervorlage finden Sie unter www.ag.ch/kantonspolizei.
  • Rufen Sie bei konkreter Bedrohung die Polizei (117). Die Polizei kann Schutzmassnahmen wie Annäherungs- und Kontaktverbote ausstellen.
  • Erstatten Sie Anzeige. Es ist wichtig, möglichst früh gegen Stalking vorzugehen.
  • Nehmen Sie medizinische und psychologische Hilfe in Anspruch und lassen Sie sich von einer Beratungsstelle unterstützen (z.B. Opferberatung, www.opferberatung-ag.ch).

Was macht die Polizei bei häuslicher Gewalt?

  • Schutz: Bei einer Meldung zu häuslicher Gewalt rückt die Polizei sofort aus. Die Polizei schützt Gewaltbetroffene und zieht Gewaltausübende zur Verantwortung.
  • Polizeigewahrsam: Die gewaltausübende Person kann vorübergehend in Gewahrsam genommen werden (max. 24h), wenn sie z.B. unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht.
  • Wegweisung / Fernhaltung: Die Polizei kann der gewaltausübenden Person eine Rückkehr in die Wohnung und in die direkte Umgebung verbieten (max. 20 Tage).
  • Annäherungs- und Kontaktverbot: Die Polizei kann gegenüber einer Person, die einer anderen Person wiederholt nachstellt, sie belästigt oder bedroht, ein solches Verbot aussprechen (max. 3 Monate).
  • Ziel der Massnahmen: Akute Gewaltsituation stoppen, weitere Gewalt verhindern und den Beteiligten eine Auszeit gewähren.

Was passiert nach einer polizeilicher Intervention?

  • Die Polizei meldet den Vorfall bei der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt. Die gewaltbetroffenen und die gewaltausübenden Personen erhalten eine kostenlose Beratung.
  • Frauen und Kinder erhalten im Frauenhaus Aargau-Solothurn einen Schutzplatz. Männer und Kinder erhalten im ausserkantonalen ZwüscheHalt einen Schutzplatz.
  • Sind Kinder involviert? Wenn ja, werden die Kinderschutzgruppen (KSG) der beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden informiert. Die KSG kontaktieren die Eltern und je nach Alter auch die Kinder.
  • Mit Ihrem Einverständnis macht die Polizei eine Meldung bei der Opferhilfe. Gemäss Opferhilfegesetz haben gewaltbetroffene Personen und Angehörige ein Recht auf Beratung, Information und finanzielle Unterstützung.Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und untersteht der Schweigepflicht.