Das Fahrzeug muss vorschriftsgemäss, betriebssicher und gut gereinigt zur Prüfung gebracht werden.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Baumaschinen
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschilder zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung nicht durchgeführt.
Der Prüfungstermin kann 1x per E-Mail (stva.lwdispo@ag.ch) oder Telefon (062 886 22 60) max. 2 Monate verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. Eine Terminverschiebung oder Ausserverkehrssetzung ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin vorzunehmen.
Die Fahrzeugprüfung findet von Oktober bis Mai an einem unserer 43 Aussenprüforte statt.
Prüfungsorte
StVA Prüfungsorte Landwirtschaft und Baumaschinen (GoogleMaps öffnet sich in einem neuen Fenster)
Prüfungsorte landwirtschafliche Fahrzeuge und Bausmaschinen (PDF, 21 KB)