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Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Wirkungen einer Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Die Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Beziehungen.

Die Änderung des Geschlechtseintrages wird wirksam, sobald die Erklärung durch die Zivilstandsbeamtin respekitve den Zivilstandsbeamten entgegengenommen und wenn nötig die gesetzliche Vertretung zugestimmt hat.