Wirkungen einer Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts
Die Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Beziehungen.
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird wirksam, sobald die Erklärung durch die Zivilstandsbeamtin respekitve den Zivilstandsbeamten entgegengenommen und wenn nötig die gesetzliche Vertretung zugestimmt hat.
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Transgender Network Switzerland TGNS(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)(öffnet in einem neuen Fenster)