a) Praxisänderung Erteilung Niederlassungsbewilligung C: Überprüfung der Integrationskriterien bei EU/EFTA-Staatsangehörigen
Ab. 1. Januar 2023 muss das MIKA bei Staatsangehörigen aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung C die Integrationskriterien prüfen. Dies bedeutet, dass insbesondere die Sprachkompetenzen durch Einreichen eines Sprachattests zu überprüfen sind. Bei Staatsangehörigen aus Deutschland, Liechtenstein und Österreich werden ausreichende Deutschkenntnisse (Muttersprache) vermutet, weshalb kein Sprachattest verlangt wird. Bei Hinweisen auf bestehende Sprachdefizite bleibt eine Überprüfung im Einzelfall vorbehalten.
Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren, welche mit Staatsangehörigen aus Dänemark, Deutschland oder Österreich in gemeinsamem Haushalt leben, werden gleich behandelt, selbst wenn sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen.