Veranstaltungen

Planen Sie ein Strassenfest oder eine Radsportveranstaltung? Einen Jugendfest- oder Fasnachtsumzug? Führen diese über öffentliche Strassen oder Verkehrsflächen des Kantons Aargau, so sind die Veranstaltungen bewilligungspflichtig.
Allgemeines
Wann ist eine Veranstaltung bewilligungspflichtig?
Ihr erster Ansprechpartner für eine Veranstaltung ist in der Regel die Standortgemeinde. Eine Bewilligung ist unter folgenden Umständen erforderlich:
- Öffentlicher Grund wird genutzt (Strassen, Waldwege, Plätze, Sportanlagen etc.).
- Speisen und Getränke werden abgegeben.
- Bauten oder Zelte werden aufgestellt.
- Lautsprecher und Laser werden eingesetzt.
Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
Kantonsstrassen / Eingabefristen
Kantonsstrassen: Besondere Vorschriften
Betrifft der Anlass eine Kantonsstrasse im Aargau, so wird die Bewilligung durch die Kantonspolizei Aargau ausgestellt. Gesuche für bewilligungspflichtige Veranstaltungen, temporäre Signalisationsänderungen oder andere Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen sind der Kantonspolizei Aargau mindestens einen Monat vor der Durchführung einzureichen.
Bearbeitungszeiten
Unterlagen frühzeitig einreichen
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch mit allen notwendigen Unterlagen (siehe Merkblatt für bewilligungspflichtige Veranstaltungen) frühzeitig einzureichen. Die Prüfung des Gesuches kann möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen. Besonders bei erstmaligen Anlässen, bei komplexen Verkehrs- und Parkplatzkonzepten oder bei Strassensperren empfehlen wir eine Vorlaufzeit von drei bis vier Monaten.
Bei anderen Bewilligungen (z.B. Grossveranstaltungen im Wald) beträgt die Eingabefrist sechs Monate im Voraus.