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Kantonales Einwohnerregister und Gebäude- und Wohnungsregister

Einwohnerregister (ERS)

Die Gemeinden führen das Einwohnerregister. Die kommunalen Einwohnerdienste erfassen und mutieren die Einwohnerdaten mit den kantonal vorgeschriebenen und allenfalls gemeindespezifischen Merkmalen in ihrer Software. Die Daten und Mutationen werden mittels elektronischer Schnittstelle (eCH-0020) an das kantonale Einwohnerregister übermittelt.

Öffentliche Organe und Organisationen sowie Personen des öffentlichen und privaten Rechts können die Daten elektronisch abrufen oder Meldungen zu Datenänderungen empfangen. Voraussetzung dafür ist, dass dies für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nötig ist bzw. dass sie mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut sind. Die Einwohnerdaten des kantonalen Einwohnerregisters werden monatlich u.a.an die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) und quartalsweise an das Bundesamt für Statistik übermittelt (Bevölkerungsstatistik).

Merkmalskatalog / Nomenklaturen(öffnet in einem neuen Fenster)

Register- und Meldeverordnung 122.212(öffnet in einem neuen Fenster)

Handbuch Verband Aargauer Einwohnerdienste (Bereich für Mitglieder)(öffnet in einem neuen Fenster)