Kantonales Einwohnerregister und Gebäude- und Wohnungsregister
Die Fachstelle Datenaustausch betreibt die kantonale Plattform für Einwohnerdaten. Die Daten werden von den kommunalen Einwohnerdiensten erfasst und an das kantonale Einwohnerregister (ERS) übermittelt.
Die Vorgaben der Bundesgesetzgebung zur Daten- und Registerharmonisierung werden mittels der kantonalen Register- und Meldegesetzgebung umgesetzt (in Kraft seit 1.5. 2009).
Diese ermöglicht den Austausch von Personendaten zwischen den Gemeinden, dem Kanton und dem Bund unter der Wahrung des Datenschutzes und Sicherung der Datenqualität.
Die Fachstelle Datenaustausch unterstützt die Gemeinden in folgenden Bereichen:
- Betrieb des kantonalen Einwohnerregisters
- Qualitätssicherung
- Datenlieferung an die berechtigten Stellen
- Sammlung der Meldungen und deren Weitermeldung an das Bundesamt für Statistik (BFS)
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Systeme, welche im Kanton Aargau im Zusammenhang mit Geres betrieben werden:
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetze und Bundesverordnungen
- Registerharmonisierungsgesetz RHG (SR 431.02)
- Registerharmonisierungsverordnung RHV (SR 431.021)
- Volkszählungsverordnung (SR 431.112.1)
- Bundesstatistikgesetz BStatG (SR 431.01)
Kantonsgesetze und Kantonsverordnungen
- Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200)
- Register- und Meldeverordnung RMV (SAR 122.212)
- Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen IDAG (SAR 150.700)
- Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen VIDAG (SAR 150.711)
- Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz Aargau