Hauptmenü

Lädt...
Chemiesicherheit

Chemikalien

Die Chemikalienverordnung (ChemV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Stoffe und Zubereitungen schützen. Die Chemiesicherheit kontrolliert hierzu Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände.

Herstellerfirmen und Importeure, die gefährliche Stoffe und Zubereitungen in Verkehr bringen, besuchen wir regelmässig anlässlich von Inspektionen. Dabei überprüfen wir, ob die Meldepflicht, die Kennzeichnung und Beschriftung der Verpackungen sowie die Sicherheitsdatenblätter rechtskonform sind.

Bei Kontrollen zur Chemiesicherheit in Industrie und Gewerbe überprüfen wir, ob die Betriebe die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen einhalten.

Ob die Abgabevorschriften für gefährliche Stoffe und Zubereitungen an Privatpersonen eingehalten werden, kontrollieren wir in Detailhandelsbetrieben.

Ausserdem nehmen wir an regional oder national koordinierten Kampagnen teil. Dabei erheben wir Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände und analysieren diese im Labor, um zu überprüfen, ob sie den Vorschriften von ChemV und ChemRRV genügen.

GHS Gefahrensymbole für chemische Produkte

Logo von Cheminfo, der Informationskampagne der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu den Gefahrensymbolen.
© Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

GHS (Globally Harmonized System) ist das weltweit einheitliche System zur Kennzeichnung von chemischen Produkten.

Alle wichtigen Informationen zur Kennzeichnung chemischer Produkte sowie zum richtigen Umgang mit ihnen finden Sie auf www.cheminfo.ch(öffnet in einem neuen Fenster).

Chemikalien und Gesundheit

Auf Anfrage berät die Chemiesicherheit Privatpersonen zum Umgang mit Chemikalien.

Merkblätter zum Chemikalienrecht

Die kantonalen Fachstellen für Chemikalien haben gemeinsam Merkblätter rund ums Thema Chemikalien für Sie erarbeitet. Untenstehend finden Sie eine Liste mit allen verfügbaren Merkblättern und ihre Bezugsadresse.

Chemikalien-Ansprechperson

Unter gewissen Umständen (siehe Merkblatt C03) müssen Betriebe der kantonalen Fachstelle unaufgefordert eine Chemikalien-Ansprechperson melden. Bitte benutzen Sie für die Meldung folgendes Formular:

Mitteilungsformular für Chemikalien-Ansprechspersonen (Merkblatt F01) (PDF, 2 Seiten, 290 KB)