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Chemiesicherheit

Chemikalien

Die Chemikalienverordnung (ChemV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Stoffe und Zubereitungen schützen. Die Chemiesicherheit kontrolliert hierzu Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände.

Herstellerfirmen und Importeure, die gefährliche Stoffe und Zubereitungen in Verkehr bringen, besuchen wir regelmässig anlässlich von Inspektionen. Dabei überprüfen wir, ob die Meldepflicht, die Kennzeichnung und Beschriftung der Verpackungen sowie die Sicherheitsdatenblätter rechtskonform sind.

Bei Kontrollen zur Chemiesicherheit in Industrie und Gewerbe überprüfen wir, ob die Betriebe die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen einhalten.

Ob die Abgabevorschriften für gefährliche Stoffe und Zubereitungen an Privatpersonen eingehalten werden, kontrollieren wir in Detailhandelsbetrieben.

Ausserdem nehmen wir an regional oder national koordinierten Kampagnen teil. Dabei erheben wir Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände und analysieren diese im Labor, um zu überprüfen, ob sie den Vorschriften von ChemV und ChemRRV genügen.

GHS Gefahrensymbole für chemische Produkte

Logo von Cheminfo, der Informationskampagne der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu den Gefahrensymbolen.
© Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

GHS (Globally Harmonized System) ist das weltweit einheitliche System zur Kennzeichnung von chemischen Produkten.

Alle wichtigen Informationen zur Kennzeichnung chemischer Produkte sowie zum richtigen Umgang mit ihnen finden Sie auf www.cheminfo.ch(öffnet in einem neuen Fenster).

Chemikalien und Gesundheit

Auf Anfrage berät die Chemiesicherheit Privatpersonen zum Umgang mit Chemikalien.

Wohngifte

Schadstoffe in Wohn- und Innenräumen sollten vermieden werden. Privatpersonen berät die Chemiesicherheit telefonisch bei Verdacht auf Schadstoffe in Innenräumen, um diese an die richtige Kontaktstelle zu vermitteln. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit(öffnet in einem neuen Fenster).

Schimmelpilze

Erhöhte Feuchtigkeit kann zu einem Schimmelpilzbefall in Wohnungen führen. Neben der Abklärung der Ursachen, sollte der Schimmelpilzbefall schnell und fachgerecht entfernt werden. Zusätzliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Vorsicht Schimmel"(öffnet in einem neuen Fenster) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), MV, HEV und SVIT.

Asbest

Zwischen 1904 und 1990 wurde Asbest in verschiedenen Produkten im Hausbau eingesetzt. Die Asbestfasern können besonders bei Renovationen die Gesundheit von Heimwerkern, Handwerkern und den Bewohnern gefährden. Die Abteilung für Umwelt ist die zentrale Anlaufstelle für das Thema Asbest im Kanton Aargau.

Bei Fragen zu Asbestkönnen Sie sich auch an die Suva wenden: www.suva.ch/asbest(öffnet in einem neuen Fenster).

Eine umfassende Zusammenstellung zum Thema finden Sie zudem auf der Internetseite von Forum Asbest Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster).

Bahnschwellen

Alte Bahnschwellen aus Holz sind mit krebserzeugenden und umweltgefährdenden Teerölen imprägniert. Selbst nach mehreren Jahrzehnten können Bahnschwellen noch Teeröle enthalten und daher gefährliche Eigenschaften besitzen. Weitere Informationen zum Thema, sowie ein Merkblatt finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt(öffnet in einem neuen Fenster).

Merkblätter zum Chemikalienrecht

Die kantonalen Fachstellen für Chemikalien haben gemeinsam Merkblätter rund ums Thema Chemikalien für Sie erarbeitet. Untenstehend finden Sie eine Liste mit allen verfügbaren Merkblättern und ihre Bezugsadresse.

Chemikalien-Ansprechperson

Unter gewissen Umständen (siehe Merkblatt C03) müssen Betriebe der kantonalen Fachstelle unaufgefordert eine Chemikalien-Ansprechperson melden. Bitte benutzen Sie für die Meldung folgendes Formular:

Mitteilungsformular für Chemikalien-Ansprechspersonen (Merkblatt F01) (PDF, 2 Seiten, 290 KB)

Branchenorientierte Merkblätter

  • Merkblatt A01: Hersteller und Importeure
  • Merkblatt A03: Berufliche und gewerbliche Verwender
  • Merkblatt A04: Detailhandel
  • Merkblatt A05: Grosshandel
  • Merkblatt A08: Import von Chemikalien zur gewerblichen Verwendung
  • Merkblatt A09: Schulen
  • Merkblatt A10: Fachbewilligung Desinfektion von Badewasser
  • Merkblatt A11: GHS-Kennzeichnung von Chemikalien
  • Merkblatt A12: EU-Kennzeichnung von Chemikalien
  • Merkblatt A13: Fachbewilligung Holzschutz
  • Merkblatt A14: Fachbewilligung Pflanzenschutzmitteln
  • Merkblatt A15: Fachbewilligung allgemeine Schädlingsbekämpfung
  • Merkblatt A16: Fachbewilligung Schädlingsbekämpfung Begasungsmittel
  • Merkblatt A17: Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln

Die aktuelle Version dieser Merkblätter finden Sie auf der Webseite der chemsuisse:
www.chemsuisse.ch(öffnet in einem neuen Fenster)

Produktorientierte Merkblätter

  • Merkblatt B01: Stoffe in Verkehr bringen
  • Merkblatt B02: Zubereitungen in Verkehr bringen
  • Merkblatt B03: Biozide in Verkehr bringen
  • Merkblatt B04: Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen
  • Merkblatt B05: Dünger in Verkehr bringen

Die aktuelle Version dieser Merkblätter finden Sie auf der Webseite der chemsuisse:
www.chemsuisse.ch(öffnet in einem neuen Fenster)

Themenorientierte Merkblätter

  • Merkblatt C01: Allgemeines zum Chemikalienrecht
  • Merkblatt C02: Sicherheitsdatenblatt
  • Merkblatt C03: Chemikalien-Ansprechperson
  • Merkblatt C04: Sachkenntnis bei der Abgabe
  • Merkblatt C06: Selbstkontrolle
  • Merkblatt C07: Definition der Chemikaliengruppen

Die aktuelle Version dieser Merkblätter finden Sie auf der Webseite der chemsuisse:
www.chemsuisse.ch(öffnet in einem neuen Fenster)

Diverse Merkblätter

  • Merkblatt D01: Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien
  • Merkblatt D04: Herstellung, Import und Abgabe von Pfeffersprays
  • Merkblatt D05: Aetherische Öle- GHS-CLP
  • Merkblatt D06: Inverkehrbringen von Aerosolpackungen
  • Merkblatt D07: Verkauf von Chemikalien an Messen und Ausstellungen
  • Merkblatt D08: Kennzeichnung von Biozidprodukten
  • Merkblatt D09: Zement und zementhaltige Produkte
  • Merkblatt D10: Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • Merkblatt D11: Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen / Gemischen
  • Merkblatt D12: MDI-haltige Produkte
  • Merkblatt D13: Biozide Wirkstoffe an Fassaden
  • Merkblatt D14: Sicherer Umgang mit arsenhaltigen Tierpräparaten
  • Merkblatt D15: Informationspflicht im Detailhandel über SVHC in Gegenständen
  • Merkblatt D16: Textil- und Reinigungsmittel in Verkehr bringen
  • Merkblatt S01: Veranstalter von Kursen im Bereich des Chemikalienrechts
  • Merkblatt S02: Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien durch Dienstleister

Die aktuelle Version dieser Merkblätter finden Sie auf der Webseite der chemsuisse:
www.chemsuisse.ch(öffnet in einem neuen Fenster)