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19.3 Integrationsförderung

19.3.2 Planung der Integrationsmassnahmen und zuständige Stellen der Fallführung

Die Sektion Integration und Beratung des MIKA

  • plant und initiiert die Integrationsprozesse der Flüchtlinge (FL) und vorläufig aufgenommenen Personen (VA) gemäss dem kantonalen Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS)
  • erarbeitet zusammen mit den Flüchtlingen (FL) sowie mit den vorläufig aufgenommenen Personen (VA) einen Integrationsplan
  • erstellt einen Bericht und sorgt für eine geregelte Übergabe der Personendossiers zur Unterstützung der fallführenden Stellen. Bei Personen, die bereits in einer Gemeinde wohnhaft sind, erfolgt die Übergabe an die Gemeinde. Bei Personen, die in kantonalen Unterkünften wohnen, erfolgt eine Übergabe an das Case Management Support Integration (CMSI) des Fachbereichs Integration des Kantonalen Sozialdiensts.

Das Case Management Support Integration (CMSI) im Fachbereich Integration des Kantonalen Sozialdiensts

  • übernimmt die Aufgabe der aktiven Fallführung für Personen mit Status VA, FL und S in den kantonalen Unterkünften
  • berät und unterstützt diese Personen in ihrem Integrationsprozess bis zur Begründung eines regulären Wohnsitzes in einer Gemeinde, respektive bis zur Zuweisung an eine Gemeinde (Anmeldung von Folgemassnahmen, Eruieren von alternativen Integrationsmassnahmen, Durchführung von Folgegesprächen und Runden Tischen etc.)
  • erfasst während seiner Zuständigkeit die integrationsrelevanten Daten auf der Plattform der Integrationsagenda Schweiz (IAS IT-Plattform(öffnet in einem neuen Fenster)).

Die Gemeinde oder die von ihr beauftragte Drittorganisation

  • übernimmt ab Wohnsitznahme beziehungsweise Zuweisung in eine Gemeinde die Fallführung/Einzelfallbegleitung (materielle und persönliche Hilfe)
  • sorgt dafür, dass der Integrationsplan umgesetzt wird, führt Gespräche und sucht nach geeigneten Lösungen, wenn Schwierigkeiten auftreten
  • erfasst die integrationsrelevanten Informationen auf der IAS IT-Plattform(öffnet in einem neuen Fenster) und legt wichtige Dokumente im entsprechenden Bereich ab
  • kann über die IAS IT-Plattform um fallspezifische Beratung bei der Umsetzung des Integrationsplans anfragen
  • meldet arbeitsmarktorientierte Personen mit Status VA/FL oder Schutzstatus S je nach Fallkonstellation entweder regulär zur Stellensuche beim RAV oder beim Arbeitsintegrationsangebot AMIplus an (mehr zum Thema und den Voraussetzungen: vgl. Kapitel 18.2 Berufliche Integration, Kapitel 18.2.2 AMIplus – Arbeitsmarktintegration).