Sich freiwillig für den Zivilschutz melden
Freiwillig Schutzdienstleistende haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die herkömmlich eingeteilten Schutzdienstleistenden.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1)(öffnet in einem neuen Fenster)