
Die allgemeine Grundausbildung (GK) und die funktionsbezogene Grundausbildung (FK) im Zivilschutz dauern insgesamt zwölf Tage. Danach können verschiedene Zusatz- und Kaderausbildungen absolviert werden.
Die allgemeine Grundausbildung (GK) und die funktionsbezogene Grundausbildung (FK) im Zivilschutz dauern insgesamt zwölf Tage. Danach können verschiedene Zusatz- und Kaderausbildungen absolviert werden.
Um einen möglichst breiten Einsatz zu ermöglichen, werden die Schutzdienstpflichtigen in einer Grundfunktion ausgebildet: Führungsunterstützer, Betreuer (Schutz und Betreuung), Pionier (Unterstützung), Infrastrukturwart, Materialwart oder Koch. Die Grundausbildung besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Ausbildungsmodulen: Einer allgemeinen Grundausbildung (GK) und einer funktionsbezogenen Grundausbildung (FK). Da die Schutzdienstpflichtigen ein breites Aufgabenspektrum abdecken, dauern die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung zusammen zwölf Tage. Die Dienstpflichtigen besuchen regelmässig Wiederholungskurse.
In der allgemeinen Grundausbildung (GK) wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige Grundwissen vermittelt. Dazu gehören Informationen über Risiken und Gefahren, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, Alarmierung der Bevölkerung, Verhalten in Krisensituationen und Nothilfe.
In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FK) folgt – getrennt nach den Grundfunktionen – die einsatzbezogene fachtechnische Ausbildung:
Der Zivilschutz benötigt ein breites Spektrum an Personen mit Spezialkenntnissen. Mit einer Zusatzausbildung von maximal sieben Tagen können ausgewählte Schutzdienstpflichtige ihr Grundwissen für Spezialaufgaben ergänzen. Die Zusatzausbildung dieser Spezialisten kann direkt im Anschluss an die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung oder auch später erfolgen.
Zusatzausbildungen sind in folgenden Bereichen möglich:
Die Mehrzahl der Zusatzausbildungen werden durch die Kantone durchgeführt. Der Bund übernimmt Ausbildungen, die hauptamtliches Lehrpersonal mit besonderen Fachkenntnissen oder eine aufwändige Infrastruktur erfordern. Auf Stufe Bund können diese Ausbildungen wirtschaftlicher erfolgen.
Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Spezialisten periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können innerhalb von vier Jahren zu Weiterbildungskursen von maximal 14 Tagen Dauer aufgeboten werden.
Die Motivation der Schutzdienstpflichtigen und die Effizienz des Zivilschutzes hängen in hohem Masse von der Arbeit der Führungscrew ab. Deren Führungsarbeit ist insbesondere das Resultat ihrer eigenen Motivation und Fähigkeiten – und letztlich ihrer Ausbildung. Wer eine Kaderfunktion übernimmt, muss deshalb eine Kaderausbildung von 7-14 Tagen zum Gruppenführer, Zugführer oder zum Chef eines Sachbereichs absolvieren. Die Kaderausbildung zum Zivilschutzkommandanten dauert 21-28 Tage, von denen 7-14 Tage im Kanton absolviert werden können. Die Kader sind für Führung, Ausbildung und Einsatzfähigkeit ihrer Formationen beziehungsweise Bereiche verantwortlich.
Der Zivilschutz wird vom Zivilschutzkommando geführt. Dieses besteht in der Regel aus dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter. Um seine Aufgaben gezielt und wirkungsvoll erfüllen zu können, strebt die Ausbildung durch den Bund folgende Qualitäten an:
Neben dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter bildet der Bund weitere Kadermitglieder aus. Der Bund übernimmt Ausbildungen, die hauptamtliches Lehrpersonal mit besonderen Fachkenntnissen oder eine aufwändige Infrastruktur erfordern und die auf Stufe Bund wirtschaftlicher erfolgen können. Dies betrifft die Ausbildung des Kaders der Führungsunterstützung zugunsten der zivilen Führungsorgane (Sachbereiche Lage, Telematik, ABC-Schutz, Logistik) und des Kulturgüterschutzes. Das weitere Kader bilden die Kantone selbst aus, etwa Zug- und Gruppenführer Betreuung, Gruppenführer Sanität, Zug- und Gruppenführer Unterstützung oder Feldweibel und Rechnungsführer.
Schutzdienstpflichtige können gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, Art. 26) "verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen".
Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Kader des Zivilschutzes periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können innerhalb von vier Jahren zu Weiterbildungskursen von maximal 14 Tagen Dauer aufgeboten werden.
Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse von 2-7 Tagen durch. Zivilschutzkommandanten und deren Stellvertreter können zu 21 weiteren Tagen pro Jahr aufgeboten werden, die übrigen Kader sowie die Spezialisten zu höchstens 14 weiteren Tagen. Wiederholungskurse dienen in erster Linie der Überprüfung, Erhaltung und Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen. Zudem ermöglichen sie dem Kader, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse lassen sich auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes nutzen.
Im Sinne der obengenannten Zielsetzungen können in Wiederholungskursen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
Neben dem eigentlichen Wiederholungskurs, in dem der Ernstfall trainiert wird, gelten weitere Dienstleistungen als Wiederholungskurse:
Einsätze bei Katastrophen und Notlagen sowie Einsätze zugunsten der Gemeinschaft gelten nicht als Wiederholungskurse.
Administrative Weisungen ab Mai 2022 (PDF, 128 KB)
Dienstverschiebungsgesuch (PDF, 125 KB)
Urlaubsgesuch (PDF, 118 KB)
Erwerbsausfallentschädigung (PDF, 12 Seiten, 775 KB)
Ausrüstung Tenue Grundausbildung (PDF, 16 KB)
Ausrüstung Tenue Kader (PDF, 80 KB)
Merkblatt Kampfstiefel (PDF, 98 KB)
Zufahrt ZAZ Eiken (PDF, 130 KB)