Die Zivilschutzausbildung
Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) absolvieren ihre Grundausbildung (GA) in 3 Teilen mit einem Grundkurs (GK) anschliessendem Fachkurs (FK) und nach 6-12 Monaten mit abschliessender Verbandsausbildung (VA) im praktischen Dienst der Kader beim Kanton Aargau auf dem Zivilschutzausbildungszentrum in Eiken. Danach können verschiedene Zusatz- und Kaderausbildungen absolviert werden.
Grundausbildung
Zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsmodule
Um einen möglichst breiten Einsatz zu ermöglichen, werden die Schutzdienstpflichtigen in einer Grundfunktion ausgebildet: Führungsunterstützer, Betreuer (Schutz und Betreuung), Pionier (Unterstützung), Infrastrukturwart, Materialwart oder Koch.
Die Grundausbildung dauert insgesamt 16 Diensttage und wird in 3 Teilen absolviert. Grundkurs, Fachkurs und nach 6-12 Monaten mit abschliessender Verbandsausbildung im praktischen Dienst der Kader beim Kanton Aargau auf dem Zivilschutzausbildungszentrum in Eiken. Die Dienstpflichtigen besuchen regelmässig Wiederholungskurse.
In der Grundausbildung wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige Grundwissen vermittelt. Dazu gehören Informationen über Risiken und Gefahren, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, Alarmierung der Bevölkerung, Verhalten in Krisensituationen und Nothilfe.
- Der Führungsunterstützer unterstützt die Führung bei der Lageverarbeitung (Informationsbeschaffung, -auswertung, -verbreitung) und setzt die Kommunikationsnetze (Draht und Funk) ein.
- Der Betreuer hilft bei der Evakuierung und Betreuung gefährdeter, schutz- und hilfsbedürftiger Personen, steht Menschen in Gefahr bei und übernimmt Arbeiten in der Pflege.
- Der Pionier bedient die Geräte des Unterstützungszugs fachgerecht. Bei zerstörter Infrastruktur sorgt er für Schadenminderung, Situationsüberbrückung und Instandstellung.
- Der Materialwart ist zuständig für die Inventarisierung, die zweckmässige Lagerung, die Wartung und Bereitstellung des Materials und der Geräte des Zivilschutzes.
- Der Infrastrukturwart sorgt für die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen in den Schutzanlagen des Zivilschutzes.
- Der Koch unterstützt den Küchenchef und den Fourier (Rechnungsführer) bei der Planung, Organisation, Zubereitung und Verteilung der Verpflegung.
Zusatzausbildung
Zusatzausbildung
Der Zivilschutz benötigt ein breites Spektrum an Personen mit Spezialkenntnissen. Mit einer Zusatzausbildung von maximal sieben Tagen können ausgewählte Schutzdienstpflichtige ihr Grundwissen für Spezialaufgaben ergänzen. Die Zusatzausbildung dieser Spezialisten kann direkt im Anschluss an die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung oder auch später erfolgen.
Zusatzausbildungen sind in folgenden Bereichen möglich:
Ausbildung durch Bund oder Kanton
Die Mehrzahl der Zusatzausbildungen werden durch die Kantone durchgeführt. Der Bund übernimmt Ausbildungen, die hauptamtliches Lehrpersonal mit besonderen Fachkenntnissen oder eine aufwändige Infrastruktur erfordern. Auf Stufe Bund können diese Ausbildungen wirtschaftlicher erfolgen.
Weiterbildung für Spezialisten
Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Spezialisten periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können innerhalb von vier Jahren zu Weiterbildungskursen von einer Dauer von maximal 5 Tage pro Jahr (BZG. Art. 59) aufgeboten werden.
Kaderausbildung
Kaderausbildung
Motiviertes Führungspersonal
Die Motivation der Schutzdienstpflichtigen und die Effizienz des Zivilschutzes hängen in hohem Masse von der Arbeit der Führungscrew ab. Deren Führungsarbeit ist insbesondere das Resultat ihrer eigenen Motivation und Fähigkeiten – und letztlich ihrer Ausbildung. Wer eine Kaderfunktion übernimmt, muss deshalb eine Kaderausbildung von insgesamt 17 Tagen zum Gruppenführer, Zugführer oder zum Chef eines Sachbereichs absolvieren. Die Kaderausbildung zum Zivilschutzkommandanten dauert 21-28 Tage, von denen 7-14 Tage im Kanton absolviert werden können. Die Kader sind für Führung, Ausbildung und Einsatzfähigkeit ihrer Formationen beziehungsweise Bereiche verantwortlich.
Zivilschutzkommando: Ausbildung durch den Bund
Der Zivilschutz wird vom Zivilschutzkommando geführt. Dieses besteht in der Regel aus dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter. Um seine Aufgaben gezielt und wirkungsvoll erfüllen zu können, strebt die Ausbildung durch den Bund folgende Qualitäten an:
- Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Führung und Umgang mit Menschen
- Organisatorische und administrative Fähigkeiten
- Fähigkeiten in den Bereichen Repräsentation und Beratung
- Fundiertes Wissen über die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzes
Weiteres Kader: Ausbildung durch Bund oder Kanton
Neben dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter bildet der Bund weitere Kadermitglieder aus. Der Bund übernimmt Ausbildungen, die hauptamtliches Lehrpersonal mit besonderen Fachkenntnissen oder eine aufwändige Infrastruktur erfordern und die auf Stufe Bund wirtschaftlicher erfolgen können. Dies betrifft die Ausbildung des Kaders der Führungsunterstützung zugunsten der zivilen Führungsorgane (Sachbereiche Lage, Telematik, ABC-Schutz, Logistik) und des Kulturgüterschutzes. Das weitere Kader bilden die Kantone selbst aus, etwa Zug- und Gruppenführer Betreuung, Gruppenführer Sanität, Zug- und Gruppenführer Unterstützung oder Feldweibel und Rechnungsführer.
Möglichkeit zur Verpflichtung
Schutzdienstpflichtige können gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, Art. 26) "verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen".
Periodische Weiterbildung
Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Kader des Zivilschutzes periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können innerhalb von vier Jahren zu Weiterbildungskursen von maximal 14 Tagen Dauer aufgeboten werden.
Wiederholungskurse
Wiederholungskurse
Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse von 2-7 Tagen durch. Zivilschutzkommandanten und deren Stellvertreter können zu 21 weiteren Tagen pro Jahr aufgeboten werden, die übrigen Kader sowie die Spezialisten zu höchstens 14 weiteren Tagen. Wiederholungskurse dienen in erster Linie der Überprüfung, Erhaltung und Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen. Zudem ermöglichen sie dem Kader, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse lassen sich auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes nutzen.
Unterschiedliche Tätigkeiten
Im Sinne der obengenannten Zielsetzungen können in Wiederholungskursen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
- Erworbene Kenntnisse auffrischen, vertiefen und erweitern
- Neue Kenntnisse aneignen
- Planungen und Vorbereitungen für den Einsatz erstellen, überprüfen und testen
- Die Zusammenarbeit von Formationen schulen
- Die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen schulen
- Material inventarisieren, lagern, instand halten, bereitstellen und entsorgen
- Schutzbauten kontrollieren, warten und unterhalten
- Ausstellungen und Informationsanlässe für die Bevölkerung, Behörden, Führungsorgane, Partner und Schutzdienstpflichtige durchführen
Zusätzliche Dienstleistungen
Neben dem eigentlichen Wiederholungskurs, in dem der Ernstfall trainiert wird, gelten weitere Dienstleistungen als Wiederholungskurse:
- Rapporte, die vor allem der Information und Koordination dienen
- Kadervorkurse, bei denen Vorbereitungen für die Wiederholungskurse getroffen werden
- Dienst in der Zivilschutzverwaltung (bei zwingendem Bedarf)
Ernstfalleinsätze sind keine Wiederholungskurse
Einsätze bei Katastrophen und Notlagen sowie Einsätze zugunsten der Gemeinschaft gelten nicht als Wiederholungskurse.
Unterlagen zum Aufgebot
- Administrative Weisungen alle Kurse ab 01.01.2024 (PDF, 2 Seiten, 78 KB)
- Administrative Weisungen zu KK und ZK ab 01.01.2024 (PDF, 2 Seiten, 78 KB)
- Dienstverschiebungsgesuch (PDF, 1 Seite, 125 KB)
- Urlaubsgesuch (PDF, 1 Seite, 118 KB)
- Erwerbsausfallentschädigung (PDF, 12 Seiten, 775 KB)
- Ausrüstung Tenue Grundausbildung (PDF, 1 Seite, 16 KB)
- Ausrüstung Tenue Kader (PDF, 1 Seite, 80 KB)
- Merkblatt Kampfstiefel (PDF, 2 Seiten, 98 KB)
- Zufahrt ZAZ Eiken (PDF, 2 Seiten, 233 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz BZG, Kap. 3, Art. 33-39 (SR 520.1)
- Verordnung des Bundesrats über den Zivilschutz ZSV, Abs. 2, Art. 40f-40g (SR 520.11)
Kantonsebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG, Kap. 3.3, § 24-25 (SAR 515.200)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZV-AG, Kap. 3.2, § 22-24 (SAR 515.211)