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Zivilschutzausbildung

Sich freiwillig für den Zivilschutz melden

Freiwillig Schutzdienstleistende haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die herkömmlich eingeteilten Schutzdienstleistenden.

Rechtliche Grundlagen

Bundesebene

Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1)