Der Kanton greift mit dem Bevölkerungsschutz bei Katastrophen, Notlagen aller Art und im Fall eines bewaffneten Konflikts zum Schutz der Bevölkerung ein.
Koordination und Zusammenarbeit in der Not

Der Bevölkerungsschutz stellt die Koordination und die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher.
Bei Bedarf können weitere Institutionen, private Organisationen und Unternehmen, Zivilschutzdienstleistende sowie die Armee zur Unterstützung beigezogen werden.
Verbundsystem unter kantonaler Leitung

Eine zentrale Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz spielt das Führungsorgan. Es übernimmt die Koordination und die Führung, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen.
Die Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Sie organisieren den Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Der Bund erfüllt gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) ebenfalls bestimmte Aufgaben.
Katastrophenvorsorge
Kantonaler Führungsstab
Regionale Führungsorgane (RFO)
Rechtliche Grundlagen
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG (SAR 515.200
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZV-AG (SAR 515.211
- Verordnung über die Schutzdienstleitung und Kontrollführung des Zivilschutzes im Kanton Aargau (KV-ZS AG)
- Verordnung über die Warnung und Alarmierung im Kanton Aargau