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Gesundheit

Pilotprojekte in der Gesundheitsversorgung

Seit dem 1. Januar 2022 kann der Kanton Pilotprojekte im Bereich der Gesundheitsversorgung mit einem finanziellen Beitrag oder mit der Erteilung der Erlaubnis, von kantonalen Normen und Weisungen ausnahmsweise und für eine definierte Dauer abzuweichen, unterstützen.

Der Kanton fördert damit die Erprobung, Durchführung und Evaluierung neuer Versorgungsmodelle, wenn diese der Erzielung medizinischer, versorgungstechnischer oder wirtschaftlicher Verbesserung dienen. Die Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung regelt die Details zu deren Voraussetzungen, zur Gesuchseinreichung und zur Durchführung von Pilotprojekten.

Gesuche um Durchführung von Pilotprojekten müssen vor Beginn des Projekts zusammen mit einer detaillierten Projektdokumentation beim Departement Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit, in deutscher Sprache (Amtssprache) eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Pilotprojekten finden Sie nachfolgend.

Was ist ein Pilotprojekt

Als Pilotprojekte gelten Projekte, die (kumulative Voraussetzungen):

  • Im Bereich der Gesundheitsversorgung angesiedelt sind,
  • neue und innovative Versorgungsmodelle erproben
  • eine medizinische, versorgungstechnische oder wirtschaftliche Verbesserung für mindestens einen Teil der Aargauer Bevölkerung oder die öffentliche Hand anstreben, und
  • zum grössten Teil im Kanton Aargau umgesetzt werden.

Gesuch um Unterstützung eines Projekts als Pilotprojekt

Gesuche um Durchführung von Pilotprojekten müssen vor Beginn des Projekts zusammen mit einer detaillierten Projektdokumentation bei der Abteilung Gesundheit an folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: Pilotprojekte-Gesundheitsversorgung@ag.ch

Die Projektdokumentation muss folgende Punkte beinhalten:

  • Welche Art der Unterstützung wird beantragt
  • Detaillierte Umschreibung des Pilotprojekts
  • Art der angestrebten Verbesserung
  • Dauer des Projekts
  • Ort der Projektdurchführung
  • Detailliertes Budget
  • Verantwortliche Person respektive verantwortliche Personen oder Institution
  • Beschrieb des Mehrwerts des Pilotprojekts
  • Begründung, warum das Projekt als Pilotprojekt durchgeführt werden soll und nicht im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Projektträgers angegangen werden kann
  • Geplante Massnahmen zur Dokumentation, Auswertung und Evaluation des Projekts
  • Eingesetzte eigene Ressourcen

Soll von kantonalen Normen und Weisungen ausnahmsweise und für eine bestimmte Dauer abgewichen werden, muss die Projektdokumentation zusätzlich folgende Punkte enthalten:

  • Nennung der konkreten Bestimmungen
  • Begründung der Notwendigkeit zur Abweichung von dieser Bestimmung/diesen Bestimmungen
  • Beschrieb, wie die Qualität und Sicherheit der Versorgung sowie die Sicherheit und Rechte der Patient/innen auch während der Durchführung des Pilotprojekts jederzeit sichergestellt werden kann.

Termine und Abläufe

Für die Einreichung von Gesuchen um Unterstützung eines Pilotprojekts sind jährlich 2 Stichtage vorgesehen:

  • 30. Juni
  • 31. Dezember

Die bis zu diesen Stichtagen eingereichten Projektgesuche werden von der Abteilung Gesundheit nach freiem Ermessen beurteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Unterstützung eines eingereichten Projekts. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel vier bis sechs Monate. Es empfiehlt sich daher, den Startzeitpunkt des Projekts entsprechend anzusetzen und die Projekte frühzeitig einzureichen.

Mit der Trägerschaft der genehmigten Pilotprojekte wird nach der Genehmigung des Projekts ein Leistungsvertrag erarbeitet. Sofern für die Durchführung eines Pilotprojekts von kantonalen Bestimmungen abgewichen werden soll, werden die Details zur Abweichung in einem Anhang zur Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung festgehalten.

Anforderungen an die Durchführung von Pilotprojekten

Die Trägerschaft muss das Pilotprojekt umfassend dokumentieren und nach Abschluss des Projekts einen Schlussbericht zuhanden der Abteilung Gesundheit erstellen. Die Abteilung kann bei den Projektträgern jederzeit ein Audit durchführen.